TanteRegenbogen, 10 months ago German Man darf durchfahren solange nix weiter dabei steht. Wenn noch "Nur forst- und landwirtschaftlicher Verkehr" dabei steht, kann man Ärger kriegen wenn man kein Förster oder Landwirt ist. (Wegen Netzwerkfehler, hab ichs Kommentar versehentlich dreimal pfostiert.)
Man darf durchfahren solange nix weiter dabei steht. Wenn noch "Nur forst- und landwirtschaftlicher Verkehr" dabei steht, kann man Ärger kriegen wenn man kein Förster oder Landwirt ist.
(Wegen Netzwerkfehler, hab ichs Kommentar versehentlich dreimal pfostiert.)