Linke befürchtet Rückkehr der "Rosa Listen" durch das Selbstbestimmungsgesetz German

Bei einer Änderung des Geschlechtseintrags sollen nach dem SBGG-Entwurf der Regierung alle Sicherheitsorgane informiert werden. Der Queerbeauftragte verteidigt das Vorhaben, die Linke spricht von “Verfassungsbruch”.

Zu den am meisten kritisierten Punkten im Entwurf der Bundesregierung für das geplante Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) gehört die Datenübermittlungspflicht an den gesamten Sicherheitsapparat.

Ändert eine Person ihren Namen oder Geschlechtseintrag, sollen künftig bis zu zehn Sicherheitsbehörden informiert werden, angefangen vom BKA über Bundespolizei, Verfassungsschutz bis hin zu Hauptzollämtern, bei Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Bislang werden Personenstandsänderungen nach dem Transsexuellengesetz lediglich ans Bundeszentralregister gemeldet.

Sowohl die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman als auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatten die Streichung der Datenübermittlungspflicht gefordert. “Es ist nicht bekannt, dass seit Bestehen des TSG die Anpassung der persönlichen Daten an die jeweilige Geschlechtsidentität ein Sicherheitsrisiko begründet hätte”, schrieb Ataman in einer Stellungnahme. Kelber beklagte einen “Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung”.

Die Bundesregierung scheint jedoch an der Bestimmung festhalten zu wollen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken (PDF) verteidigte der Queerbeauftragte Sven Lehmann (Grüne) die generelle Information der Sicherheitsbehörden. “Der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes sieht eine maßgebliche Neuerung vor: Demnach ist die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags allein aufgrund einer Selbsterklärung möglich”, begründete Lehmann die geplante Datenweitergabe.

Dies sei ein “wesentlicher Unterschied” zur aktuellen Regelung. “Für die Sicherheitsbehörden besteht auf Grund dieser Erklärung beim Standesamt – mangels eigener Kenntnis – keine Möglichkeit bzw. kein Anlass, in allen Fällen ein aktives Auskunftsersuchen zu stellen.”

Die Übermittlung erfolge “ausschließlich zu dem Zweck, eine eindeutige Nachvollziehbarkeit in den Informationssystemen und Registern der Behörden zu ermöglichen”, so der Queer-Beauftragte weiter. “Angaben zu den betreffenden Personen werden dort nur aufgenommen, wenn die Person dort bereits erfasst ist.” Datenschutzrechtliche Vorgaben würden eingehalten, erklärte der Grünen-Politiker. “Die unverzügliche Löschung wird technisch sichergestellt.”

Die Linke zeigte sich über Lehmanns Antwort entsetzt. “Der Queerbeauftragte rechtfertigt im Namen der Bundesregierung ein generelles staatliches Misstrauen gegenüber trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen”, kritisierte die Bundestagsabgeordnete Kathrin Vogler gegenüber queer.de. “Würde man dieser Logik folgen, müsste auch bei jeder Eheschließung, jeder Adoption oder Einbürgerung, die mit einer Namensänderung einhergeht, eine generelle Weitergabe der Daten an die Sicherheitsorgane erfolgen.”

Die Datenübermittlung an die Sicherheitsbehörden ist für Vogler “Verfassungsbruch mit Ansage”.

Darüber hinaus könne das Vorhaben zu einer Rückkehr von “Rosa Listen” im Staatsapparat führen, warnte die Linken-Abgeordnete. “Die betroffene Personengruppe hat in der Vergangenheit und Gegenwart viel Leid durch staatliche Organe erfahren, sie soll nun plötzlich Vertrauen in die Sicherheitsorgane haben, dass mit den Daten sensibel umgegangen und diese zeitnah gelöscht werden”, so die queerpolitische Sprecherin. “Gerade im Angesicht der Skandale um den NSU 2.0, bei dem polizeiliche Datenbanken mit geschützten Adressen genutzt wurden, um antifaschistische Menschen zu bedrohen, und in Erinnerung an die ‘Rosa Listen’ aus der Zeit des § 175 haben die Betroffenen gar keinen Anlass für solches Vertrauen in diese Behörden.”

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