BMDV - Unabhängige Expertengruppe legt Ergebnis zu THC-Grenzwert im Straßenverkehr vor (3,5 ng/ml)

Die wissenschaftlichen Experten geben danach folgende Empfehlungen ab:

  • Im Rahmen des § 24a StVG wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
  • Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.
  • Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich. Es wird empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.
WheelcharArtist, (edited )

Hab mir jetzt mal folgende Grafik zurechtgemurkst

https://lemmy.world/pictrs/image/51d38cce-bc38-4957-bf51-99afd398b1cc.jpeg

Edit: Wäre schön wenn es da bessere Daten gäbe

geizeskrank,

Also nach den Maßstäben hier, bin ich irgendwo zwischen Dauerkonsument und Gipsplatten klöppeln.
Mal aus der Erfahrung: bei mir hat es 5 Monate gedauert, bis ich unter den Wert von 1ng/ml gekommen bin, nachdem mir ‘empfohlen’ wurde unverzüglich aufzuhören.

Diese Empfehlung ist besser, als alles was wir vorher hatten, aber irgendwie … naja, werd’ pro Dekade einmal angehalten und kontrolliert, wird schon werden.

wasabi,

Wie viel hast du vorher konsumiert? Jeden Tag den ganzen Tag? Jeden Tag abends? Mehrmals die Woche?

geizeskrank,

Jeden Tag ~2 Dübel, aber erst strikt nach 20 Uhr, selten am Wochenende auch Tags über.

WheelcharArtist,

Wäre cool wenn es da auch Messgeräte gäbe, ähnlich welchen für den Blutzucker. Weiß da jemand was?

Guenther_Amanita, (edited )

Stand im Text. Speicheltests messen, im Gegensatz zu Urintests, recht zuverlässig den aktiven THC-Wert im Blut. Wenn man da die Nachweisgrenze etwas höher setzt (z.B. 2 ng) sollte das schon recht gut klappen.

Wo man aber dann vermutlich nicht drumrum kommt ist, wenn man bspw. mitten in der Allergiesaison ist und rote Augen hat, dass man mit auf die Wache zum Blutanzapfen kommen muss.

Edit: schau mal auf S. 7 der Langversion, da wird das genauer erklärt

WheelcharArtist,

Wenn da jetzt noch was mit besserem Cut-Off käme wäre das hier ja schonmal was: shop.draeger.com/draeger-drugcheck/8327960/

Chewy7324, (edited )

bmdv.bund.de/…/cannabis-expertengruppe-langfassun…

Für Gelegenheitskonsumenten (1x pro Woche) sollte Autofahren nach 4-5h kein Problem mehr sein, da der THC Wert im Blutserum nach 5-8h unter 1ng/ml fällt. Langjährige Konsumenten zeigen nach 3h keine Leistungsdefizite mehr, sind aber mit 6ng/ml trotzdem noch über dem maximal zugelassenen Grenzwert von 3,5ng/ml.

Edit mit meiner Meinung: Je nach Toleranz kann ich mir vorstellen, dass tägliche Kiffer bei starkem Konsum noch 12-24h über den Grenzwert liegen. Va. bei edibles kann es noch viel länger dauern.

Bei sehr starkem Alkoholkonsum kann es auch eine ganze Weile dauern, bis ein Wert unter dem Grenzwert erreicht ist. Nur liegt der etwas höher.

Letztendlich wird mit einem niedrigen Grenzwert verhindert, dass Gelegenheitskonsumenten mit starken Ausfallerscheinungen Auto fahren. Für viele Gelegenheitstrinker ist 0,5‰ ganz schön viel Alkohol beim Autofahren.

WheelcharArtist,

Bei sehr starkem Alkoholkonsum kann es auch eine ganze Weile dauern, bis der Grenzwert erreicht ist. Nur liegt der etwas höher.

?

Chewy7324,

Ich wollte ausdrücken, dass regelmäßiger, starker Konsum von Alkohol ebenfalls das Einhalten der Grenzwerte erschwert. Grenzwerte müssen immer eine Balance zwischen sinnvollen Werten für Gelegenheitskonsumenten und täglichen Konsumenten finden. Das Problem mit THC ist der große Unterschied zwischen Werten von täglichen Kiffern und WE-Kiffern.

Wie die Arbeitsgruppe selbst gesagt hat, ist der Grenzwert leider konservativ gewählt, was hoffentlich zu einem schnellen Beschluss im Bundestag führt.

Die ganze Aussage gilt natürlich nur bei Freizeitgebrauch. Ich gehe mal davon aus, das bei medizinischem Konsum von Cannabis andere Grenzwerte gelten.

WheelcharArtist,

War etwas verwirrt weil du ja, egal ob Alkoholiker oder nicht, immer die selbe BAK aufbaust. Hatte das in die Richtung verstanden (weniger BAK aufbauen).

Chewy7324,

Danke, das hatte ich nicht eindeutig formuliert. Hab den Satz entsprechend angepasst.

wintermute,

Ich hab’ zuerst Langhaarige Konsumenten gelesen… XD

KISSmyOS,

Langjährige Konsumenten zeigen nach 3h keine Leistungsdefizite mehr, sind aber mit 6ng/ml trotzdem noch über dem maximal zugelassenen Grenzwert von 3,5ng/ml.

Langjährige schwere Alkoholiker könnten vermutlich auch bei 0,6 Promille besser Autofahren als bei 0 (wenn sie schwitzend und zitternd im Bett liegen). Wer täglich Drogen konsumiert, kann halt kein Auto fahren, und das ist durchaus richtig so.

foobaz,
Chewy7324, (edited )

Ich fände es schon gut, wenn nur die Fahrtüchtigkeit betrachtet werden würde. Für die Teilnahme am Straßenverkehr sollte es irrelevant sein, ob jemand regelmäßig Drogen konsumiert, da es darauf ankommt, ob jemand in dem Moment unbeeinträchtigt Fahren kann. Praktisch ist es nicht möglich die Fahrtüchtigkeit einfach zu ermitteln, deshalb wird eben ein allgemeiner Grenzwert festgelegt.

Ein seltener Konsument wird bei geringeren Mengen im Blut sehr viel stärker beeinträchtigt ist, als ein regelmäßiger Konsument. Unabhängig ob es jetzt um Alkohol oder Cannabis geht.

Deshalb muss letztendlich irgendwo die Grenze gezogen werden. Lieber etwas zu niedrig als mehr Verkehrsunfälle zu riskieren. In anderen Ländern sind auch nur 0,2‰ erlaubt.

KISSmyOS,

Irgendein Kriterium das sich objektiv messen lässt muss man ranziehen. Mir ist ein Grenzwert bei dem ein regelmäßiger Hardcorekiffer vielleicht am nächsten Tag noch drüber liegt lieber als im US-Stil Autofahrer bei einer Kontrolle das Alphabet rückwärts aufsagen zu lassen.
3,5ng scheint mir ein guter Kompromiss zu sein.

Bei Alkohol wäre ich allerdings für eine 0,1 Promille-Grenze. Damit wäre klar, dass man kein Auto fahren darf wenn man was getrunken hat, aber man wird nicht wegen einer Schnappspraline, einer Mousse Au Chocolat oder 3 Bananen verknackt.

WheelcharArtist,

Relevante Grafik (plus mehr Infos): fuehrerscheinkampagne.de/…/so-lange-wird-1-ng-gre…

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