Ärzte und Pflegekräfte in Krankenhäusern: Was sind die Folgen, wenn ein Patient das Krankenhaus gegen ärztliche Anordnung verlässt?

Der Patient hat die Nasse voll, möchtet einfach nach Hause gehen, auch gegen ärztliche Anordnung:

  • Ist der Patient berechtigt, einen Transportschein von der Station zu bekommen?
  • Ist er berechtigt, Medikamente und Rezepte sowie Arztbrief von der Station zu bekommen?
  • Wird sein Auftenhalt im Krankenhaus von der Krankenkasse bezahlt?
  • Wenn das KH in Berlin ist und die Wohnhaft des Patienten in Hamburg, bekommt er auch einen Transportschein für eine so lange Strecke?
  • Eine ärztliche Strategie, die ich gesehen habe ist, Patienten ständig Diagnosen zu wiederholen, bis sie keine Lust mehr haben, zu diskutieren. Eine ungeduldige Person könnte verbal aggressiv werden. Was passiert, wenn eine solche Person einfach seine Sachen einpackt und das KH verlässt? Müsste diese Person die Kosten des Auftenhaltes selbstzahlen? Bekommt diese Person ein Hausverbot?
  • Gibt es unterschiedliche Folgen, wenn der Patient das KH verlässt, ohne das Formular ‘gegen ärztliche Anordnung’ unterschrieben zu haben?
Kornblumenratte, (edited )

Meines Wissens:

  • Ist der Patient berechtigt, einen Transportschein von der Station zu bekommen?

Einen Anspruch auf einen Transportschein gibt es nur, wenn es medizinische Gründe gibt, die eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln verhindern. Jemand, der gesund genug ist, um die Klinik spontan und selbstständig verlassen zu können, wird daher meistens sowieso keinen Anspruch auf einen Transportschein haben.

  • Ist er berechtigt, Medikamente und Rezepte sowie Arztbrief von der Station zu bekommen?

Hm – ob jemand, der die Klinik gegen ärztlichen Rat verlässt einen Anspruch auf Entlassmanagement hat, weiß ich nicht. Ein Entlassmanagement braucht in der Regel 1–2 Tage Vorlauf. Wenn jemand spontan gehen will, lässt sich das kaum realisieren.

  • Wird sein Auftenhalt im Krankenhaus von der Krankenkasse bezahlt?

Ja

  • Wenn das KH in Berlin ist und die Wohnhaft des Patienten in Hamburg, bekommt er auch einen Transportschein für eine so lange Strecke?

Nur mit Genemigung der Krankenkasse.

Was passiert, wenn eine solche Person einfach seine Sachen einpackt und das KH verlässt? Müsste diese Person die Kosten des Auftenhaltes selbstzahlen? Bekommt diese Person ein Hausverbot?

Ob die Krankenkasse den Aufenthalt übernimmt hat nur mit der Behandlungsnotwendigkeit zu tun, nicht mit dem Entlassmodus.

Eine Abteilung, die nur wegen einer verbalen Aggression und einem Verlassen der Klinik ein Hausverbot ausspricht, ist ziemlich unprofessionell. Andererseits ist

Patienten ständig Diagnosen zu wiederholen, bis sie keine Lust mehr haben, zu diskutieren.

keine ärztliche Strategie sondern ein Ausdruck unprofessioneller Hilflosigkeit, also kann so was sicher mal vorkommen.

Kliniken können Hausverbote auch nur für steuerbare Aufnahmen, nicht für Notfallbehandlungen aussprechen.

  • Gibt es unterschiedliche Folgen, wenn der Patient das KH verlässt, ohne das Formular ‘gegen ärztliche Anordnung’ unterschrieben zu haben?

Nein.


Die Entlassung gegen ärztlichen Rat dient der juristischen Absicherung des Hauses. Wenn ein Patient regulär entlassen wird, haftet das Krankenhaus auch für Komplikationen, die nach der Entlassung auftreten. Geht der Patient gegen ärztlichen Rat, entfällt diese Haftung.

Ich weiß nicht, ob die Krankenkasse sich theoretisch weigern könnte, Kosten für Komplikationen nach einer Entlassung gegen ärztlichen Rat zu übernehmen.

NeoNachtwaechter,

Na du bist mir ja einer…

bis sie keine Lust mehr haben, zu diskutieren.

Diskutieren gehört m.W. nicht zu den anerkannten Therapien.

Person könnte verbal aggressiv werden.

Für Personal zur Sau machen gilt dasselbe.

Was passiert, wenn eine solche Person einfach seine Sachen einpackt und das KH verlässt?

Dann ist Person draußen.

KH in Berlin ist und die Wohnhaft des Patienten in Hamburg

Dann ist Person draußen in Berlin.

Ist er berechtigt, Medikamente und Rezepte sowie Arztbrief von der Station zu bekommen?

Der Arzt verordnet die Medizin. Nicht der Patient.

Knuschberkeks,

Obligatorisches Ich bin kein Jurist und dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

  • Ein Arztbrief muss geschrieben werden, auch wenn der Patient gegen ärztlichen Rat geht. Das dauert natürlich seine Zeit. Wenn der Patient nicht wartet wird der Brief an den Hausarzt geschickt.
  • der Aufenthalt wird trotzdem von der Krankenkasse bezahlt.
  • Hausverbot weiß ich nicht, aber ein Arzt darf sich weigern einen Patienten zu behandeln wenn das Vertrauensverhältnis beschädigt ist, zum Beispiel wenn der Patient in der Vergangenheit einfach gegangen ist. Das gilt allerdings nicht wenn der Patient in akuter Lebensgefahr schwebt.

Die anderen Fragen kann ich so spontan nicht beantworten, müsste ich recherchieren aber komme gerade vom Nachtdienst und gehe jetzt erstmal schlafen :) Quelle: Bin Krankenpfleger in einem Akutkrankenhaus

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