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Sieben Mal mussten sich die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten mit dem elften Sanktionspaket gegen Russland befassen. Seit Anfang Mai wurde über die geplanten Maßnahmen verhandelt, die es Moskau erschweren sollen, die bisherigen Strafmaßnahmen zu umgehen. Am Mittwochnachmittag gelang nun endlich der Durchbruch – auch Griechenland und Ungarn, die einer Einigung bis zuletzt im Wege standen, stimmten zu, wie Diplomaten berichteten.

Demnach gelang es Athen, dass fünf Schifffahrtsunternehmen von einer schwarzen Liste der Ukraine „suspendiert“ werden. Budapest schaffte es dagegen nicht, die größte ungarische Bank zu streichen. Es gab trotzdem sein Veto auf, verknüpft es aber weiterhin mit der Freigabe der nächsten Tranche von 500 Millionen Euro, mit denen Waffenlieferungen an Kiew subventioniert werden.

Die Liste der „internationalen Unterstützer des Krieges“ war in den vergangenen Wochen Gegenstand höchster Konsultationen. So drang Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Rande des Treffens der Europäischen Politischen Gemeinschaft in Moldau auf den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj ein, dieses Hindernis aus dem Weg zu räumen.

Intensivste Abstimmung über China

Kiew zeigte sich allerdings hartnäckig und verwies darauf, dass die Liste von der Anti-Korruptionsbehörde geführt werde, die gemäß EU-Standard politisch unabhängig sei. Auf ihrer Website hieß es am Mittwoch, dass die fünf griechischen Konzerne so lange „suspendiert“ würden, wie Konsultationen mit der EU-Kommission liefen. Der Begründungstext war nicht mehr einzusehen.

Die intensivste Abstimmung im Kreis der Botschafter betraf die Ausweitung von Sanktionen auf Unternehmen und Drittstaaten, über die Russland verbotene Güter aus der Europäischen Union importiert, darunter China. So führt die EU eine Liste von Personen und Unternehmen, an die Dual-Use-Güter (zur zivilen und militärischen Verwendung) und High-Tech-Güter nicht geliefert werden dürfen. Dieser sogenannte Anhang 4 umfasst schon 500 russische und sechs iranische Unternehmen. Die EU-Kommission wollte auch acht chinesische Unternehmen aufnehmen, davon sechs mit Sitz in Hongkong. Die Beweise, dass sie verbotene Güter in Europa beschafften und an Russland weitergäben, seien eindeutig, argumentierte von der Leyens Büroleiter Björn Seibert im Ausschuss der Ständigen Vertreter.

Allerdings regte sich dagegen Widerstand bei mehreren Staaten, besonders Ungarn, die eine Vergeltung Chinas und wirtschaftliche Nachteile für sich befürchteten. Die Kommission führte daraufhin informelle Gespräche mit dem Land. Das Ergebnis: Nun sollen nur noch drei der acht Unternehmen gelistet werden – mit dem Zusatz, dass es sich um private Firmen handele und man keine Verbindung zum Drittstaat annehme.

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„Außergewöhnliches letztes Mittel“

Für die anderen fünf Unternehmen erwartet die Kommission, „dass China in der Lage sei, den identifizierten Umgehungen zu begegnen“, sonst würden sie abermals vorgeschlagen. So steht es in einem internen Protokoll, das der F.A.Z. vorliegt. Ein eindeutiges Bekenntnis hat Peking allerdings nicht abgegeben, wie sein Botschafter in Brüssel Fu Cong in Interviews bestätigte.

Freilich ist der Anhang 4 ohnehin kein scharfes Schwert, er sieht zahlreiche Ausnahmen vor, etwa für humanitäre oder für die zivile nukleare Zusammenarbeit. Deshalb soll nun ein neues Schwert geschmiedet werden, um den Export kriegswichtiger Güter über Drittstaaten nach Russland zu unterbinden. Auch darum ist lange gerungen worden. Deutschland trat als Wortführer einer Gruppe von Staaten auf, die den Kommissionsvorschlag abschwächen wollten. Man dürfe die Drittstaaten Russland nicht in die Arme treiben, argumentierten sie. Andere wiederum verwiesen darauf, dass etwa Kasachstan und Armenien auf eine Rechtsgrundlage warteten, um gegen die Unternehmen vorgehen und dies gegenüber Moskau rechtfertigen zu können.

Als Kompromiss wurde vereinbart, im ersten Schritt nur Unternehmen zu listen. Staaten sollen erst als „außergewöhnliches letztes Mittel“ und nach ausführlicher Beratung unter den Mitgliedstaaten auf die Liste kommen. Man setzt darauf, dass schon die Debatte abschreckende Wirkung haben werde. Auf einer gesonderten Liste sollen die betroffenen Güter aufgeführt werden – europäische Exporteure müssen beides beachten.

Das schärfste Schwert wäre die „klassische Listung“ von Unternehmen, welche die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine untergraben – der Anhang 10. Dann muss nicht nur deren Vermögen eingefroren werden, es darf überhaupt keine Geschäftskontakte mit EU-Partnern mehr geben. Ein Kriterium dafür war schon bisher die Umgehung von Sanktionen, allerdings war es sehr eng gefasst. Die Kommission schlug eine so weitreichende Formulierung vor, dass die EU auch Unternehmen in Drittstaaten hätte bestrafen können, deren Geschäftstätigkeit keinen Bezug zu EU-Partnern aufweist. Solche eindeutig extraterritorialen Sanktionen hatte Brüssel stets abgelehnt. Eine Mehrheit von Staaten schwächte das wieder ab. Nun können nur Vermögenswerte eingefroren werden, die sich in der EU befinden. Insgesamt bewegen sich die Staaten aber in Richtung von Sekundärsanktionen, weil sie zunehmend Dritte ins Visier nehmen.

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