stephie_hamburg, 2 months ago German Zum §13 aus der Erklärung: Hier wird dazu erklärt, dass bei nachgewiesener Schädigungsabsicht auch Familienmitglieder nicht geschützt sind. Weiter wird formuliert, dass Deadnaming eine Beleidigung nach §185 StGB sein kann. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das vorsätzliche Vorhalten des früheren Vornamens gegenüber der betroffenen Person (sogenanntes Deadnaming) auch den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) erfüllen kann. Die Änderung in Satz 3 Nummer 3 stellt klar, dass das Kind nicht von der betroffenen Person geboren sein muss (betroffene Person muss nicht Mutter nach § 1591 BGB sein), sondern das Kind der betroffenen Person (betroffene Person ist Elternteil nach § 1591 BGB oder nach § 1592 BGB) muss nach der Änderung geboren oder angenommen sein.
Zum §13 aus der Erklärung:
Hier wird dazu erklärt, dass bei nachgewiesener Schädigungsabsicht auch Familienmitglieder nicht geschützt sind.
Weiter wird formuliert, dass Deadnaming eine Beleidigung nach §185 StGB sein kann.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das vorsätzliche Vorhalten des früheren Vornamens gegenüber der betroffenen Person (sogenanntes Deadnaming) auch den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) erfüllen kann. Die Änderung in Satz 3 Nummer 3 stellt klar, dass das Kind nicht von der betroffenen Person geboren sein muss (betroffene Person muss nicht Mutter nach § 1591 BGB sein), sondern das Kind der betroffenen Person (betroffene Person ist Elternteil nach § 1591 BGB oder nach § 1592 BGB) muss nach der Änderung geboren oder angenommen sein.