#Grundrechte wirken nicht uneingeschränkt. Maßgeblich ist u.a., ob sie unter einem #Gesetzesvorbehalt stehen, also ob sie durch einfach Gesetze eingeschränkt werden können oder ob sie gegen die freiheitlich-demokratische #Grundordnung eingesetzt werden.
Artikel 10 GG zielt darauf, die private #Kommunikation zwischen Menschen vor der Kenntnisnahme Dritter zu schützen. In besonderen Fällen darf der Staat in diesen #Schutzbereich eingreifen, z.B. wenn die freiheitlich demokratische #Grundordnung gefährdet ist.
„Jeder hat das Recht, seine #Meinung […] frei zu äußern und zu verbreiten […].“ Dieser Satz markiert für eine funktionierende #Demokratie eine Grundvoraussetzung. Diese #Freiheit schützt grds. auch Aussagen entgegen der freiheitlich demokratischen #Grundordnung. Zu Recht?