Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Bedenken wegen eines möglichen Missbrauchs des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes zurückgewiesen. German

Der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes wird jetzt gerade im Kabinett verhandelt. Mein Eindruck ist, dass keine Seite so richtig glücklich mit dem Entwurf ist.

Auch Kritik, dass Männer künftig in Frauenhäuser oder Frauensaunen eindringen könnten und Frauen dort dann nicht mehr sicher seien, wies der Minister zurück. Über den Zugang dort könnten die Betreiber auch weiterhin selbst entscheiden. Es sei wichtig, dass solch ein Fall geregelt werde, „er taucht in der Praxis aber ganz selten auf“.

MyFairJulia, (edited )
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Von der trans Community kommt die Kritik, dass sie sich sehr den rechten Narrativen beugen. Was Sinn ergibt, denn bei wem sonst kündigt man lautstark an, dass man bei einer Namensänderung eines Bedenkzeit einbaut und dann die Namensänderung an alle Kriminalämter gefühlt weitergibt? Sowas hört man bei keiner anderen Namensänderung.

Meine Gedanken weichen da eher vom Kanon ab.

Ich frage mich, ob das auch bei anderen Namensänderungen geschieht. Wenn zum Beispiel Christian Lindner und Franka Lehfeldt heiraten und statt die Namen zu behalten nimmt Christian Frankas Nachnamen an.

Hier könnte man auch eine Bedenkzeit verlangen, denn was wäre wenn man den Nachnamen uncool findet? 😛

Wichtiger ist jedoch die Weitergabe der erfolgten Namensänderung. Geschieht das auch wenn Christian nicht mehr Lindner sondern Lehfeldt heißt? Wenn ja, dann ergibt das Sinn. Wenn nicht: Warum kann man sich aus einem fetten Strafregister heraus heiraten? Und gleich noch Geld sparen? Dann muss das dringend nachgeholt werden.

Ne halt, es geht ja um das Narrativ, dass man Namen und Geschlecht ändern kann um ins Gefägnis für Frauen zu kommen und Frauen vergewaltigen zu können. Was Männer halt tagtäglich tun. Weil keiner Frauen in Gefängnissen schützt. Weil Frauen sich untereinander nie in die Haare kriegen und daher unmöglich Lücken bestehen können in der Überwachung und Sicherung, die die JVAs behandeln müssen. Argentinien hat seit Jahren zu kämpfen damit. Außerdem stehen trans Menschen mal voll über dem Gesetz. Hat irgendwer ein Sarkasmusschild mit Neonröhren gerade da?

Wenn ich mich nicht täusche, hatte man schon zu TSG-Zeiten eien Prüfungsverfahren installiert um bei eben solchen Situationen zu prüfen ob eine Person trans ist. Wenn ich an das TSG denke mache ich mir da eher Sorgen, dass man solange trans sein kann wie man will und man wird trotzdem falsch eingebuchtet.

EDIT: Es gibt kein standardisiertes Verfahren scheinbar. Aktuell guckt man auf die Genitalien wenn der Personenstand nicht auf die Person passt.

Hier ein Bericht der deutschen Welle: www.dw.com/de/…/a-66558089

Bedingt durch das aktuelle politische Klima rechne ich damit dass weiterhin trans Frauen bei Männern unter kommen auf Geheiß von Richtern, ungeachtet davon wie lange sie als Frauen leben.

Abschließend erregt die Passage, dass Vertrags- und Hausrecht unberührt bleiben, verständlicherweise Ärger denn es wirkt als könne man uns einfach so ausschließen. Aber: “Vertrags- und Hausrechtrecht bleiben unberührt” heißt auch, dass z.B. Buschmanns ursprünglicher Plan zur Anpassung des Antidiskriminierungsgesetzes nicht drin ist. Da also Hausrecht und Vertragsrecht meines Wissens nach keine Passage haben, die die Antidiskriminierung übersteuert, können wir also wie gehabt Diskriminierung geltend machen. Nicht schwerer und nicht einfacher. Ich schlage an der Stelle vor, Entitäten auf ein Fuck around and find out einzuladen.

Gerne könnt ihr mich aufklären, sofern ich etwas in meiner Analyse übersehe oder falsch mache.

GregorZ,

Ich verstehe nicht alles, was du in deinem Kommentar adressierst. Das mag aber an meiner mangelnden Sachkenntnis liegen. Zu einzelnen Punkten fällt mir ein:

Wichtiger ist jedoch die Weitergabe der erfolgten Namensänderung. Geschieht das auch wenn Christian nicht mehr Lindner sondern Lehfeldt heißt? Wenn ja, dann ergibt das Sinn. Wenn nicht: Warum kann man sich aus einem fetten Strafregister heraus heiraten? Und gleich noch Geld sparen? Dann muss das dringend nachgeholt werden.

Die Namensänderung wird von den Meldebehörden an das Bundeszentralregister (und damit an die Kriminalbehörden) weitergegeben, wenn jemand heiratet oder aus einem anderen Grund seinen Namen ändert. Ist das hier anders geplant?

Da also Hausrecht und Vertragsrecht meines Wissens nach keine Passage haben, die die Antidiskriminierung übersteuert, können wir also wie gehabt Diskriminierung geltend machen. Nicht schwerer und nicht einfacher. Ich schlage an der Stelle vor, Entitäten auf ein Fuck around and find out einzuladen.

Es gibt nicht das Hausrecht oder das Vertragsrecht. Das AGG kann schon das Hausrecht außer Kraft setzen. Etwa bei alltäglichen Geschäften. Im AGG gilt ein Diskriminierungsverbot, grundsätzlich bei allen alltäglichen Geschäften, Verträgen und Dienstleistungen wie zum Beispiel Einkaufen oder Shoppen, aber auch allen anderen bezahlten Leistungen, wie beispielweise der Mitgliedschaft im Fitnessstudio, dem Kinobesuch, dem Friseurbesuch, dem Abschluss einer Versicherung, der Eröffnung eines Bankkontos, dem Restaurant-, Kneipen- oder Clubbesuch. Das Problem ist, dass das AGG dies auf Geschäfte beschränkt, die typischerweise ohne das Ansehen einer Person in einer Vielzahl von Fällen getätigt werden. Und hier liegt natürlich dann erhebliches Missbrauchspotential. Wenn ein Betreiber einer Einrichtung einfach nur transfeindlich ist, wird er versuchen, sich darauf zu berufen, dass diese Regelung hier eben nicht auf ihn zutrifft.

MyFairJulia,
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Die Namensänderung wird von den Meldebehörden an das Bundeszentralregister (und damit an die Kriminalbehörden) weitergegeben, wenn jemand heiratet oder aus einem anderen Grund seinen Namen ändert. Ist das hier anders geplant?

Wenn auch meine hoffentlich in Kürze folgende Namensäderung durch das Bundeszentralregister und dann an die Ämter geht, dann nein. Dann ist meines Erachtens der Prozess gleich.

In der Außenkommunikation war das blöd, denn man hat nicht erwähnt dass das selbe auch bei anderen Arten der Namensänderung vorkommt wodurch es wirkt als würde die Regierung uns gleich mal unter Anfangsverdacht stellen.

Das Problem ist, dass das AGG dies auf Geschäfte beschränkt, die typischerweise ohne das Ansehen einer Person in einer Vielzahl von Fällen getätigt werden.

Kannst du den Teil genauer beschreiben?

GregorZ,

Kannst du den Teil genauer beschreiben?

Ich bin keine Fachperson für das AGG. Aber vielleicht mal die grundlegende Logik. In Deutschland herscht Vertragsfreiheit. Ich darf also Verträge schließen mit wem und wie ich will. Wenn ich mein Fahrrad verkaufen will und mir aber die Nase der potentiellen Käuferin nicht passt, dann kann mich niemand zwingen, ihr mein Fahrrad zu verkaufen. Diese absolute Vertragsfreiheit wird eingeschränkt, für Massengeschäfte. Wenn ich einen Kaufland betreibe, schaue ich ja normalerweise nicht an der Tür, wer da gerade so reinkommt. Ich verkaufe an jeden, der Geld hat. Wenn ich dann aber anfange, jemanden mit der falschen Hautfarbe nicht reinzulassen, dann muss ich mich rechtfertigen und handele möglicherweise sittenwidrig.

Selbes gilt natürlich auch für eine Diskriminierung wegen der Identität [caveat: Sollte ich hier falsche Begriffe verwenden, lasse ich mich gerne darauf hinweisen. Ich respektiere die Anliegen der Betroffenen und weiß es teilweise einfach nicht besser].

Ein Betreiber eines Clubs, der Transpersonen nicht reinlassen will, wird aber versuchen, sich darauf zu berufen, dass er eben kein Massengeschäft betreibt, sondern seine Kundinnen und Kunden immer nach bestimmten Merkmalen auswählt. Ob er damit Erfolg hätte, kann ich nicht sagen.

MyFairJulia,
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Ah verstehe. Dieser Zustand wird aber auch schon bislang vorhanden sein. Keine Verbesserung an der Stelle aber auch keine Verschlechterung.

cwagner,

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  • GregorZ,

    Danke für den Link. Mir war dieses Detail des Gesetzentwurfs nicht bewusst.

    CAPSLOCKFTW,
    @CAPSLOCKFTW@lemmy.ml avatar

    Aber grundsätzliche Regelungen zum Kindswohl existieren ja, und da liegt es eindeutig im Ermessen zuständiger Stellen (Jugendamt, Gerichte, Kinderärzte), was eine Gefährdung des Kindswohles ist. Braucht es da eine Sonderregelung?

    cwagner,

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  • CAPSLOCKFTW,
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    Gibt ja bei jungen Kindern regelmäßig verpflichtende Arztbesuche (U-Untersuchungen), und wenn KinderärztInnen bei diesen Hinweise auf Kindeswohlgefährdung begegnen, dann sind die angehalten das Jugendamt zu informieren afaik. Bei Schuleintritt ist dann sogar noch eine amtsärztliche Untersuchung Pflicht und danach sind LehrerInnen und andere Betreuende (Soz-Päd etc) an den Schulen da, um dort einen eventuellen Missbrauch dieser Freiheit festzustellen.

    Eltern werden auch weitreichende Freiheiten in der Erziehung eingeräumt und es gibt viele Formen des psychischen Missbrauchs, die nicht ausfrücklich verboten sind und vorkommen. Meiner Vermutung nach häufiger vorkommen werden als Eltern, die aus was für Gründen auch immer dem “falschen” Geschlecht zuordnen.

    Ich selbst als Elternteil würde jedenfalls viel darüber nachdenken und ärztlichen bzw. psychologischen Rat suchen, wenn eines meiner Kinder darauf bestehen würde, das eingetragene Geschlecht zu ändern.

    cwagner,

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  • CAPSLOCKFTW,
    @CAPSLOCKFTW@lemmy.ml avatar

    Kann mir auch vorstellen, dass es Verrückte gibt, die wirklich sowas machen würden, glaube aber auch, dass deren Kinder leider auch ohne dieses Gesetz schon leiden :^(

    CAPSLOCKFTW,
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    Was ist das für ein Titel? Dachte immer Zeitungsartikel sollten im Präsens verfasst werden, wenn aktuelle Dinge besprochen werden. Müsste also

    Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) weist Bedenken wegen eines möglichen Missbrauchs des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes zurück

    heißen.

    GregorZ,

    Ist das so? Da fehlt mir die persönliche Kenntnis journalistischer Standards. Grammatikalisch ist die Überschrift doch durchaus korrekt.

    CAPSLOCKFTW,
    @CAPSLOCKFTW@lemmy.ml avatar

    Habe ich mal so gelernt, ja. Allerdings hab ich auch kein Journalismus studiert.

    Hinter dem Link heißt es jetzt:

    Buschmann verteidigt Selbstbestimmungsgesetz

    Was hier als Überschrift in der Rich Preview gezeigt wird, ist der erste Satz aus dem Artikel. Finde den etwas problematisch tbh, weil er bis zum letzten Wort eine andere Bedeutung hat.

    GregorZ,

    Inzwischen lautet der Titel: Kabinett beschließt Selbstbestimmungsgesetz

    also eher ein Newsitem.

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