jonas99g, German
@jonas99g@nrw.social avatar

Welche Tatbestandsnummer trifft zu wenn ein LKW außerhalb der markierten Parkflächen in einer für Anlieger-PKW freigegebenen Fahrradstraße parkt?

Ist das widerrechtliche befahren durch das parken in der Straße belegt bzw folgt daraus auch ein Parkverbot in der Fahrradstraße?


@fedibikes_de

hubertknust,

@jonas99g @fedibikes_de Nach Meinung des Ordnungsamts der kann das Parken hier nicht bestraft werden. Hätte mich auch gewundert.

hubertknust,
j5s7,

@jonas99g @fedibikes_de Ich habe kurz überlegt, ob evtl. §12, Absatz 3a StVO passen könnte. Aber das ist nicht wirklich eine Antwort auf deine Frage, mehr so eine Idee für einen anderen Ansatz.

blutz,
@blutz@nrw.social avatar

@jonas99g @fedibikes_de

Bezieht sich die Freigabe für Anlieger tatsächlich nur auf PKW?

Der Begriff "Anlieger" ist imho nicht wirklich definiert. Es würde schon reichen, wenn der Fahrer z.B. jemanden besucht, um "Anlieger" zu sein.

Ähnlich ist es hier bei uns. Fahrradstraße und " Anlieger frei". In der Straße gibt es jedoch einen großen Discounter mit entsprechendem Publikums- und Lieferverkehr.

Micha,
@Micha@toot.bike avatar

@blutz @jonas99g @fedibikes_de Anlieger ist jede Person, die ein Anliegen in der Straße hat. Also Liederverkehr, Freunde besuchen etc ist alles erlaubt und meines Wissens nach auch unabhängig vom Fahrzeug..

giggls,
@giggls@karlsruhe-social.de avatar

@Micha @blutz @jonas99g @fedibikes_de Letztlich aller Quell- und Zielverkehr. Lediglich durchgehender Verkehr ist verboten.

Radlerin,
@Radlerin@troet.cafe avatar

@giggls @Micha @blutz @jonas99g @fedibikes_de
Irgendwo parken zu wollen (z.B. weil man im Park daneben spazieren gehen will) mag ein Anliegen sein aber das macht einem nicht zum Anlieger. (Einzig Angler sind Anlieger wenn die Straße an einem Gewässer ist)
Also nicht jede Form von Quell und Zielverkehr.
(Ich habe keine Quellenangabe, aber das nannte die Örtliche Verwaltung mal so)

giggls,
@giggls@karlsruhe-social.de avatar

@Radlerin @Micha @blutz @jonas99g @fedibikes_de Das Anliegen dort parken zu wollen dürfte kaum ein berechtigtes Anliegen sein.

footils,
@footils@social.cologne avatar

@Micha @blutz @jonas99g @fedibikes_de Nicht ganz: "Anlieger sind in diesem Zusammenhang alle Personen, die mit Grundstückseigentümern oder Bewohnern in Beziehung treten wollen." Parken alleine ist danach kein Anliegen, wenn man niemanden in der Straße kennt oder wirklich genau dort etwas erledigen muss.
Das eigentliche Problem bleibt: Es kontrolliert normalerweise niemand.

https://www.dahag.de/c/ratgeber/baurecht/anlieger-frei

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