BGH-Urteil: "Kölner Dom" kann nicht als Marke geschützt werden
Schmuck, Münzen, Schlüsselanhänger: Die "Hohe Domkirche zu Köln" wollte den Begriff "Kölner Dom" als Marke schützen lassen - und damit zahlreiche Souvenirs. Der Bundesgerichtshof urteilte nun aber: Der Begriff taugt nicht als Marke.