usi, German
@usi@ruhr.social avatar

Ich sehe keine Notwendigkeit, einen extra § im StGB einzuführen, der dann eine extra Strafe für Angriffe auf Politiker vorsieht. Zum einen gibt es genug §§, die als Handhabe gegen Gewalttäter zur Verfügung stehen (Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung, üble Nachrede, ...).

Zum anderen sollte man aus der Vergangenheit eigentlich gelernt haben, dass solche Gesetze dann irgendwann als Mittel eingesetzt werden können, um eine legitime Opposition einzuschüchtern oder zu beseitigen.

promovicz,
@promovicz@chaos.social avatar

@usi Körperliche Angriffe, Nötigung in Form von Einschüchterung, und auch manche Formen von Beleidigung gegen Politiker sind ohnehin strafbar - genau wie gegen alle anderen. Da braucht es echt keine Sonderprivilegien.

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