20 Tage sind zulässig bei einer 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG - Gesetz spricht von 24, ist aber so alt, dass dort noch von 6-Tage-Woche ausgegangen wird)
Urlaubsentgelt muss gezahlt werden (§ 11 BUrlG)
Arbeit auf Abruf kann man vereinbaren, ist aber nicht beliebig regelbar. Ist leider etwas komplexer, aber schau mal in § 12 TzBfG, vielleicht hilft das schon.