Freiheitsrechte, German
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Vor einem Jahr knallten bei uns die Sektkorken🍾: Wir haben drei wichtige Klagen vor gleich 3 obersten Gerichten (, , ) gewonnen & Fortschritte für zentrale wie die Privatsphäre & Gleichbehandlung erreicht. Ein Blick zurück & einer ins Hier&Jetzt 🧵.

: 3 Bundesgerichte, 3 Erfolge: Equal Pay verteidigt, BAMF-Handydatenauswertung verfassungswidrig, Polizei-Big-Data-Werkzeug eingeschränkt. Bijan Moini, Sarah Lincoln & Lea Beckmann berichten zu den Erfolgen.

Freiheitsrechte,
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  1. Das Bundesarbeitsgericht erteilte der Ausrede für ungleiche Bezahlung „der männliche Kollege hat eben besser verhandelt“ eine Absage. 🙌

https://freiheitsrechte.org/themen/gleichbehandlung/equal-pay-photon-meissener

Freiheitsrechte,
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  1. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die damalige Praxis des BAMF, die Handys von Geflüchteten auf Vorrat auszulesen, für rechtswidrig. 🙌

https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/refugee-daten

Freiheitsrechte,
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  1. Das Bundesverfassungsgericht zog für die polizeiliche Praxis des „Data Mining", also für die Auswertung riesiger Datenbanken mithilfe von Software zur Vorbeugung von Straftaten klare grundrechtliche Grenzen ein. 🙌

https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/polizeigesetz-hessen

https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/verfassungsbeschwerde-polizei-verfassungsschutzgesetz-hh

Freiheitsrechte,
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Wir haben diesen Dreifach-Erfolg gebührend gefeiert – und wir bleiben dran: Nachhaltiger Einsatz für Grundrechte heißt für uns auch: genau hinschauen, wie es nach derartigen Entscheidungen dann weitergeht. Die Bilanz fällt gemischt aus:

Freiheitsrechte,
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  1. Good News: Das Urteil des BAG hat vielen Frauen Mut gemacht, sich bei ihrem Arbeitgeber für Equal Pay einzusetzen, dazu haben uns viele Rückmeldungen erreicht. 💪 Und doch – die Durchsetzung ist mühsam, der Equal Pay gap bleibt: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/gender-pay-gap-2023-100.html
Freiheitsrechte,
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  1. Good News: Das BAMF hat 2023 deutlich weniger Handys ausgelesen als 2022: aufgrund des BVerwG-Urteils musste das BAMF zuerst prüfen, ob die Daten überhaupt gebraucht werden. Nun hat die Bundesregierung das AsylG angepasst: Auslesen darf das BAMF künftig standardmäßig und auf Vorrat 😡!
Freiheitsrechte,
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Auswerten darf das BAMF nur, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, die Identität zu überprüfen 🙂. Außerdem dürfen nun auch Wohnungen durchsucht werden, um Handys ausfindig zu machen, Cloud-Dienste dürfen ausgelesen werden. Reine Schikane – die Daten helfen meist nicht weiter.

Freiheitsrechte,
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  1. Good News: Hessen hat seine Vorschriften zur Nutzung der Software Hessendata auf das BVerfG-Urteil hin reformiert – aber leider verletzt die neue Rechtsgrundlage wieder Grundrechte. Sie ist zu unbestimmt, Art und Umfang der zu nutzenden Daten sind nicht eingegrenzt.
Freiheitsrechte,
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Play it again – wir bereiten daher gerade die nächste Verfassungsbeschwerde gegen die neue Regelung vor. Mehr dazu beim @CCC - Vortrag von GFF-Jurist*innen Simone Ruf und Jürgen Bering gemeinsam mit Constanze Kurz (CCC).

https://media.ccc.de/v/37c3-11989-der_sehende_stein_der_polizeibehorden

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