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stephie_hamburg

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linke hamburger hauskatze (sie/ihr)
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Guten Morgäähn 🤗
Wünsche euch einen guten Freitag!

stephie_hamburg,
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Heute ist ein historischer Tag - denn heute soll das verabschiedet werden.

Der erste queerpolitische Meilenstein seit der Ehe für Alle in Juni 2017.
Das erste Gesetz für trans Personen seit der Einführung des TSG 1981.
Erstmals ohne davor direkt durch das BVerfG gezwungen wurden zu sein.

Es hätte viel eher kommen müssen und besser aussehen können. Aber es ist ein historischer Schritt. :blobcatheart_trans: :blobhaj_hearttrans: :betterpride_flag:

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Was wurde eigentlich aus Khan Younis?

Khan Younis war die zweitgrößte Stadt im Gaza-Streifen - etwa 400000 Menschen lebten hier. In in den ersten Kriegswochen wurden es durch die Vertreibungen aus dem Norden doppelt soviel.

Die IDF hat sich daraus zurückgezogen, jetzt kamen die ersten Einwohner wieder zurück und stellen fest, dass von ihrer Heimatstadt fast nichts mehr übrig ist.

>>‘The colors and joy have disappeared’: Gazans return to decimated #KhanYounis<<
https://www.972mag.com/khan-younis-return-gaza/

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»Not a normal war’: doctors say children have been targeted by Israeli snipers in Gaza«
https://www.theguardian.com/world/2024/apr/02/gaza-palestinian-children-killed-idf-israel-war?CMP=Share_iOSApp_Other

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So, nun ist er da Entwurf der Regierung für das der vom Bundeskabinett beschlossen wurde:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_Selbstbestimmung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

stephie_hamburg,
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§8 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften - Schwangerschaft etc: bleibt unverändert.

§9 Wehrdienstpraragraph bleibt erhalten.

Ersetzt wird
>>Der zeitliche Zusammenhang ist unmittelbar
ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor
Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie während desselben gegeben.<<

durch:
>>Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder
Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung
desselben.<<

stephie_hamburg,
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§10 Änderung von Registern und Dokumenten:

(1)
>> Die bisherigen
Einträge bleiben in amtlichen Registern erhalten.<<
wird ersetzt durch:
>>Die bisherigen
Einträge und eingereichten Dokumente
bleiben in amtlichen Registern erhalten.<<

stephie_hamburg,
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§10(2) Änderung von Dokumenten wird verändert.

von der abgeschlossen Liste wird abgewichen mit dem neu eingefügten
>>und damit vergleichbare
Dokumente<<

aber auch gleich wieder eingeschränkt auf Dokumente, die
>>und zur Aushändigung an die Person bestimmt sind<<

stephie_hamburg,
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weiterhin wird die Liste der Dokumente verändert. Nun steht drin:

>>Nicht mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten
Vornamen neu ausgestellt werden:

  1. gerichtliche Dokumente,
  2. nach dem Beurkundungsgesetz oder
    dem Personenstandsgesetz errichtete Dokumente,
  3. Dokumente, die durch die Veränderung des Vornamens oder des Geschlechts ungültig werden.<<

Über die genaue Bedeutung muss ich nachdenken, aber ich hab kein gutes Gefühl.

Nicht mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten Vornamen neu ausgestellt werden: 1. gerichtliche Dokumente, 2. nach dem Beurkundungsgesetz oder dem Personenstandsgesetz errichtete Dokumente, 3. Dokumente, die durch die Veränderung des Vornamens oder des Geschlechts ungültig werden.

stephie_hamburg,
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§11 Eltern-Kind-Verhältnis:

(1) besagt, dass man künftig auch entscheiden kann, dass für dass bei der Geburt eines Kindes abweichend auch, der alte Geschlechtseintrag des Elternteils eingetragen werden kann, wenn man das möchte

(2) bleibt unverändert.

§12 Geschlechtsneutrale Regelungen bleibt unverändert

stephie_hamburg,
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§13 Offenbarungsverbot:

(1)(Offenbarungsbverbot ausgenommen rechtliches Interesse) bleibt unverändert.

(2) (Ausnahmen für Verwandte) Hier wird deutlich gemacht dass das Offenbarungsverbot (nach (1)Satz 1) für sie nicht gilt, >>es sei den sie handeln in Schädigungsabsicht<<

In den Ausnahmen davon wird präzisiert, dass es nicht gilt für Elternteile eines geboren oder angenommen Kindes nach der Erklärung der Änderung

stephie_hamburg,
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§13(3) & (4) bleibt unverändert.

(5) - das war der offenkundig verfassungswidrige Absatz zu den Datenübertragung an sämtliche Sicherheitsbehörden entfällt komplett.
Das ist gut.

Ergänzung: Es ist wohl aufgefallen, dass im RegE völlig andere Regeln vorgesehen waren (von Faeser hineingepatcht) als bei allen anderen Namensänderungen.

stephie_hamburg,
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§14 Bußgeldvorschriften - dass war die Passage für Verstöße gegen das Offenbarungsverbot - bleibt unverändert - mit der Schädigungsabsicht die in der Praxis oft nur schwer nachzuweisen sein wird.

§15 Übergangsvorschriften: hier wird nichts verändert - also begonne TSG-Verfahren werden bis zum abschluss weitergeführt. Ein Datum des Inkrafttretens steht noch nicht drin.

stephie_hamburg,
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Änderung des Paßgesetzes: da wird die Passage zum Eintrag eines von M/W abweichenden Eintrags im Pass geregelt wird geändert:
Entweder: X
oder auf Antrag: M/W wenn ärztliche Bescheinigung vorliegt oder falls nicht zumutbar mit Eidestaatlicher Erklärung und nur das was vorher da zuletzt eingetragen war. Und nur dann wenns kein vorher gab wird das anders eingetragen - und das bleibt dann aber auch so erhalten für künftige Pässe.

Finde diese Einschränkung komplett wilkürlich und absurd.

Das nach Satz 5 einzutragende Geschlecht richtet sich nach der letzten Angabe des Geschlechts im Melderegister, welches auf „männlich“ oder „weiblich“ lautete. Bestand eine solche Angabe zu keinem Zeitpunkt, so kann der Passbewerber einmalig das im Pass einzutragende Geschlecht wählen; bis zur Eintragung eines Geschlechts im Melderegister im Sinne von Satz 7 bleibt das gewählte Geschlecht für die Ausstellung künftiger Pässe maßgeblich.

stephie_hamburg,
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stephie_hamburg,
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Personenstandsverordnung wird verändert gegenüber der Planung:

Wer - als personestandsrechtlich "Vaterschaft zu dem Kind nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches" ist - gilt generell als "Vater" auch wenn die Person "Nicht dem männlichen Geschlecht zugeordnet ist"

stephie_hamburg,
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Der Rest ist identisch wie im Entwurf.

stephie_hamburg,
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stephie_hamburg,
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Wichtig! Zum Inkrafttreten:

Geplant ist weiter ein Inkrafttreten des SGBB am 1. November 2024.

Der §4 der für das Anmelden im Standesamt zuständig ist, soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.

stephie_hamburg,
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@hope_n_beauty
Im bisher bekannten Entwurf ist ja eine Beratungspflicht vorgesehen für Minderjährige.

stephie_hamburg,
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@hope_n_beauty Danke für deine Daumen!
Ich denke dass deutlich mehr möglich gewesen wäre.

stephie_hamburg,
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Der Änderungsantrag wurde im Ausschuss abgestimmt (dafür Ampel + Linke).

Ein neues Dokument hab ich noch nicht vorliegen, sollte exakt so sein wie vorgeschlagen.

Für die Abstimmung im Bundestag am Freitag wurde namentliche Abstimmung beantragt.

stephie_hamburg,
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Hier findet man nun auch die Beschlussempfehlung aus der Ausschusssitzung von gestern für die Abstimmung im Plenum morgen:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011004.pdf

Die Debatte ist für Freitag 13:10 geplant mit 39 Min geplanter Redezeit. Anschließend soll es eine namentliche Abstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz geben.

stephie_hamburg,
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»Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass in der nun zur Abstimmung stehenden Fassung die Verpflichtung der Meldebehörden, die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens an eine Vielzahl von Behörden, unter anderem auch Sicherheitsbehörden, weiterzugeben, gestrichen wurde. Die Regelung widersprach den Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung und hätte auf Betroffene abschreckend wirken können.« https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/notwendiges-zeichen-fuer-gleiche-rechte-und-gegen-transfeindlichkeit-institut-empfiehlt-dringend-verabschiedung-des-selbstbestimmungsgesetzes

stephie_hamburg,
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»Weitere, aus Sicht des Instituts, problematische Bestimmungen wie die Regelung zum Hausrecht und andere Bestimmungen, die Missbrauch verhindern sollen, sind leider noch im Entwurf enthalten. Die Befürchtung, Menschenrechte könnten missbraucht werden, rechtfertigt nicht die Beschränkung dieser Rechte. Vielmehr ist Deutschland verpflichtet, wirksame Schutzmaßnahmen vor Diskriminierung zu ergreifen“, betont Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts.«

stephie_hamburg,
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»Dieses Gesetz ist aus menschenrechtlicher Sicht dringend erforderlich, denn das Geschlecht ist eine zentrale Dimension der eigenen Identität.«

»Mit dem Gesetz würde der Bundestag auch ein notwendiges Zeichen gegen Transfeindlichkeit und Diskriminierung transgeschlechtlicher Menschen setzen. Dies ist gerade auch angesichts der vergifteten öffentlichen Debatte dringend nötig«

»Das Deutsche Institut für Menschenrechte drängt auf die Annahme des Gesetzes«

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