Martin,
@Martin@bahn.social avatar

@Aakerbeere
Punkt 1
Ich habe früher beim FA gearbeitet, bin in Frühpension.

Punkt 2
Der Pauschalbehauptung, in den Finanzämtern arbeiten Nazis, egal ob nur oder überwiegend.... widerspreche ich eindeutig.

Punkt 3
Mich wundert, dass hier Gemeinnützigkeit ein Thema sein könnte. Unabhängig davon ist ja alles möglich. Anderes sollte man im Steuerrecht auch nicht erwarten.

Punkt 4
Der Bericht ist etwas suspekt. Vor allem klingt er nicht wirklich von Kompetenz getragen.

Von einer Anhörung kann nur bei Gefahr in Verzug o.ä. abgesehen werden. Dann aber ist spätestens im Bescheid eine Begründung zwingend.
Ich bezweifle dieses "ohne Begründung ", es könnte eher sein: "mit einer Begründung, die missfällt oder nicht der eigenen Meinung entspricht" oder die einfach zu kurz gefasst ist. Alles heilbar.

Darüber wird dann wohl im durch den Einspruch (Widerspruch gibt es da nicht) eröffneten Rechtsweg zu entscheiden sein.

Das wird - POV - dauern.

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