HoernchenCecile, German
@HoernchenCecile@todon.eu avatar


Kirchen müssen schwerbehinderte Bewerber*innen für einen Arbeitsplatz nicht zum Vorstellungsgespräch einladen.

Ist ja klar, viele kirchliche Träger verwalten lieber die Heime in denen Behinderte "leben" (ich würde eher eingesperrt sind sagen) oder Werkstätte in denen sie "arbeiten" (ausgebeutet werden)
https://www.katholisch.de/artikel/50637-urteil-kirchen-muessen-behinderte-stellenbewerber-nicht-einladen#:~:text=Erfurt%20%E2%80%90%20Kirchliche%20Arbeitgeber%20m%C3%BCssen%20Menschen,dem%20Bundesarbeitsgericht%20f%C3%BCr%20sie%20nicht

ebinger,
@ebinger@bildung.social avatar

@HoernchenCecile unsachliches Kirchenbashing. Die Kirchen sind halt nicht der Staat. Andere Träger müssen auch nicht einladen. Die Quoten für die Anstellung von Menschen mit Behinderung gelten im Übrigen auch für die Kirchen.

lukas,
@lukas@social.lukas-schieren.de avatar

@ebinger also ich finde das schon ein Stück weit krude.

Ein Mensch ohne Behinderung der sich auf eine Stelle bewirbt und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, der kann sich in diesem noch mal präsentieren und der Träger kann sich noch mal ein besseres Bild von der/dem Bewerber*in machen.

Außerdem muss die Frage erlaubt sein, ob dann sich z.B Quoten für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen von öffentlichen Trägern und z.B kirchlichen Trägern überhaupt vergleichen lassen können. Denn, das gleiche Voraussetzungen

Es muss die Frage erlaubt sein, ob dann die Quoten für die Anstellung von Menschen mit Behinderung beispielsweise bei öffentlichen Trägern und kirchlichen Trägern überhaupt miteinander verglichen werden können, denn es ist @HoernchenCecile

lukas,
@lukas@social.lukas-schieren.de avatar

@ebinger das ist schon ein wenig krude.

Es bewerben sich zwei Menschen auf eine Stelle bei einem kirchlichen Träger. Jetzt hat der/die eine Bewerber*in eine Behinderung und der andere nicht.

Jetzt hat der Mensch ohne Behinderung fakt ist schon einen Vorteil, wenn Menschen mit Behinderungen von einem Vorstellungsgespräch ausgeschlossen werden können. Denn Ihnen kann proaktiv die Chance verwehrt werden, sich noch einmal für die ausgeschriebene Stelle zu präsentieren.

Außerdem muss finde ich die Frage erlaubt sein, ob die Quote vor für die Anstellung von Menschen mit Behinderungen zwischen öffentlichen Trägern und kirchlichen Trägern als Beispiel überhaupt miteinander verglichen werden können, denn das gleiche Voraussetzungen Vorlagen lässt sich nicht garantieren.

@HoernchenCecile

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