Nur für kurze Zeit: Die Bubatzkarte unterstützt jetzt Marker für den Global Marijuana March. Klickt auf das leuchtende Hanfblatt, um die Anzeige zu aktivieren.
Sind “öffentlich zugängliche Sportstätten” nur solche ohne Eintritt?
Hintergrund: es ist eine Email eines Betreibers eines Sportparks eingegangen, der die Markierung des besagten Sportparks als geschäftsschädigend betrachtet.
Bisher werden nur Sportstätten rausgefiltert, wenn sie mit access=military oder access=private markiert sind. Wenn es sich bei der Sportstätte um einen Verein handeln würde, wäre access=private passend und alles wäre gut. Aber es ist vermutlich eher von access=customers auszugehen und ich habe keine Ahnung, ob das dann als öffentlich zugänglich gilt oder nicht. Denn grundsätzlich hätte ja alle Zugang, solange nur Eintritt bezahlt wird.
Gibt es dazu rechtlich eindeutige Informationen, wie das im Sinne des Cannabisgesetzes zu interpretieren ist?
Edit: Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten. Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.
Lösung der #Wohnungskrise in Sicht?
Wegen der sogenannten #Bubatzkarte wird plötzlich überall Wohnraum in der Nähe von Spielplätzen und Kindergärten frei.
"Wer will schon in einer Verbotszone leben?" ist das häufigste Argument, dass man von den Auszüglern hört. "Ich #kiffe ja nicht, aber ich will die Freiheit haben, das tun zu dürfen wann immer ich will," meint ein anderer. "Freiheit!!!" schreit ein dritter und zieht an ein Haus direkt neben der Autobahn.