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Sind “öffentlich zugängliche Sportstätten” nur solche ohne Eintritt?
Hintergrund: es ist eine Email eines Betreibers eines Sportparks eingegangen, der die Markierung des besagten Sportparks als geschäftsschädigend betrachtet.
Bisher werden nur Sportstätten rausgefiltert, wenn sie mit access=military oder access=private markiert sind. Wenn es sich bei der Sportstätte um einen Verein handeln würde, wäre access=private passend und alles wäre gut. Aber es ist vermutlich eher von access=customers auszugehen und ich habe keine Ahnung, ob das dann als öffentlich zugänglich gilt oder nicht. Denn grundsätzlich hätte ja alle Zugang, solange nur Eintritt bezahlt wird.
Gibt es dazu rechtlich eindeutige Informationen, wie das im Sinne des Cannabisgesetzes zu interpretieren ist?
Edit: Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten. Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.
Das #Saarland hat im Bundesrat als einziges SPD-geführtes Bundesland bei der Abstimmung zum #CanG für einen Vermittlungsausschuss und damit gegen den Entwurf des SPD-Gesundheitsminister Lauterbach gestimmt. Eine Schande! Trotzdem wird Cannabis ab April legal. #Weedmob#PIRATEN
Ich frage mich, ob man so eine Blockade nicht vors BVerfG bringen und von diesem - notfalls mit Zwangsmitteln - auflösen könnte…
Vielleicht. Ich bin allerdings kein Jurist. Ich denke aber, dass das eventuell zu spät kommen würde. Die Gefahr besteht auf jeden Fall.
Meine Hoffnung ist, dass ein paar grüne Trottel in den Ländern jetzt aufwachen und sich daran erinnern, dass auch sie den Wählern etwas versprochen haben und das ein Scheitern direkt auf sie zurückfallen würde.
In meinem Bundesland sieht es mittlerweile wohl so aus, als würden sie sich enthalten. Wenn nicht, dann hätte das auf jeden Fall Konsequenzen bezüglich meines Wahlverhaltens.
Allgemein war das hoffentlich ein Eigentor für die Union. Im Moment sieht es wohl eher nach einer Ablehnung des VAs aus. Knapp zwar aber mit der richtigen Tendenz.
Ich habe Verständnis dafür, dass die zuständigen MdBs der Ampel-Fraktionen Zeit für die Änderungen an dem verkorksten #CanG von Karl Lauterbach benötigen und dass es vermutlich erst der 01.04.2024 wird.
Aber z.B. Konsumverbot in #CSC oder Verbot von #Edibles Verkauf muss aus dem Gesetz raus, was nach aktuellen Meldungen nicht der Fall zu sein scheint.
Wirtschaftsminister Habeck rechnet im kommenden Jahr mit einer deutlich niedrigeren Inflationsrate von 2,6 Prozent und mit einem Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent. Für 2025 werden weiter verbesserte Werte erwartet - auch dank Bürokratieabbau und Bekämpfung des Arbeits- und Fachkräftemangels.
Cannabisgesetz: Vorsitzender des Vermittlungsausschusses weist Blockadeabsicht zurück (Die Kretschmer selbst getwittert hat) (www.tagesschau.de) German