Ich würde der Politik als eine erste Reaktion auf diese Gefahr für unsere Jugend folgendes vorschlagen:
Der Besitz von bis zu vier Flaschen Bier oder einer Flasche Wein ist künftig straffrei.
Konsumverbot von Alkohol in einer Schutzzone von 200 Metern Abstand zum Eingangsbereich von Supermärkten, Kiosken, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten.
Supermärkte und Kioske dürfen max. 500 Alkohol kaufende Kunden haben; Kunden müssen Erwachsen sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.
Begrenzung der Weitergabe an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren auf acht Bier pro Monat mit einer Begrenzung des zulässigen Alkoholgehalts auf 3,5 Prozent.
Weitergabe von Konsumalkohol in kontrollierter Qualität und nur in Reinform, d.h. Bier oder Wein. Nicht jedoch Mischgetränke oder Schwarzwälder Kirschtorte.