RA_Negm, German
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Mal einen Beitrag zur Versachlichung: Das heutige eerfolgreiche Verfahren zum Finanzierungsausschluss der NPD (umfirmiert als Die Heimat) hat hinsichtlich eines solchen Verfahrens gegen die AfD nichts gebracht.

Beide Verfahren setzen die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei voraus. In der mündlichen Begründung hieß es noch heute, dass diese Voraussetzung für beide Verfahren letztlich gleich sind. Das Maß der Verfassungsfeindlichkeit einschließlich der Beweisanforderungen, sind also in beiden …

RA_Negm,
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… Fällen gleich.

Der Unterschied darin, dass es für ein Verbotsverfahren zusätzlich der tatsächlichen Möglichkeit bedarf, die sogenannte Potenzialität. Bei der NPD war das relevant, da das BVerfG aufgrund der mangelnde Stärke es für ausgeschlossen hielt, dass die NPD ihre Ziele erreicht.

Bei der AfD wäre das aber gerade nicht so. Die sitzt im Bundestag, so dass diese Voraussetzung ohnehin erfüllt ist.

Bei der AfD wären also die Erfolgsaussichten beider Verfahren identisch.

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