eigengott, German In den Niederlanden gilt bei Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und Fußgängerinnen/Radfahrerinnen die Gefährdungshaftung. D.h. das KfZ wird aufgrund von Motorisierung, Größe und Gewicht als Gefahr an sich eingestuft.
Damit haften die KfZ-Fahrer*innen in jedem Fall - es sei denn, sie können höhere Gewalt nachweisen (in der Praxis fast unmöglich). Bei Kindern unter 14 Jahren zu 100%. Bei Jugendlichen ab 14 und Erwachsenen mindestens zu 50%.
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