milan, German
@milan@social.tchncs.de avatar

ich überlege ja irgendwie ne einfache "wunsch"liste zu machen - garnciht im sinne von geschenkt haben wollen, sondern mehr was zum fairen preis suchen und das so evtl in der community zu halten ... aber so richtig fühlt sich das auch nicht so genial an. und während ich das schreibe frag ich mich doch wieder ob ich nicht eher https://codeberg.org/flohmarkt/flohmarkt ne chance geben sollte auch wenn die gesetzeslage etwas abschreckend ist

angrytux,
@angrytux@social.tchncs.de avatar

@milan

Es muss eine Gewinnerzielung oder die Absicht vorhanden sein. Ist bei normalen, gebrauchten Gütern eher selten der Fall.

dde,
@dde@social.tchncs.de avatar

@milan Kennst Du Wishlephant?

milan,
@milan@social.tchncs.de avatar

@dde

milan,
@milan@social.tchncs.de avatar

@dde ach doch kommt mir bekannt vor muss ich schonmal hingeklickt haben

mnmlist,
@mnmlist@social.tchncs.de avatar

@milan wie ist denn die Gesetzeslage?

milan,
@milan@social.tchncs.de avatar

@mnmlist wenn ich das noch richtig im kopf habe, wenn das zum geschäftsabschluss verhilft muss ua ab x artikeln oder x euronen je user meldung gemacht werden. um das zu verhindern gibt es da ua keinen kaufen button und andere features wurden absichtlich nicht eingebaut. wie sicher diese maßnahmen da sind ist mir allerdings unklar

mnmlist,
@mnmlist@social.tchncs.de avatar

@milan ja, klingt kompliziert .. bezüglich kleinanzeigen liest man ja auch ab und zu, dass ab so und so viel "Umsatz" plötzlich das Finanzamt auf der Matte steht .. auch bei Privatverkäufern .. aber ob hier solche Beträge zu erwarten wären? Eine alternative Fedi-Flohmarkt-Plattform wäre irgendwie schon nett 🤔

milan,
@milan@social.tchncs.de avatar

@mnmlist schalgwort war glaube ich Plattformen-Steuertransparenzgesetz

milan,
@milan@social.tchncs.de avatar

@mnmlist lese was von "30 Transaktionen und zugleich weniger als 2000 Euro Umsatz" für freistellung

mnmlist,
@mnmlist@social.tchncs.de avatar

@milan ja, so habe ich es auch bei kleinanzeigen in Erinnerung .. der Plattformbetreiber wäre ab dieser Grenze verpflichtet den Anbieter zu melden, wenn ich das richtig verstehe.

UweBrinkhoff, (edited )
@UweBrinkhoff@social.tchncs.de avatar

@milan @mnmlist
Die Antwort findest Du hier
https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Digitale_Plattformbetreiber/FAQ_PStTG.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Wenn die Plattform den vereinbarten Preis nicht kennt, scheint sie diesem Gesetz nicht zu unterliegen (1.1 letzter Absatz). Trotzdem dürfte ein Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern nach 2.16 zur eigenen Absicherung empfehlenswert sein.

Edit: Typo Behördenbezeichnung

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