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bubatzkarte

@bubatzkarte@kowelenz.social

Wie sehen 100 Meter auf einer Karte eigentlich aus?
Wer sich das bisher gefragt hat, findet die Antwort auf der Bubatzkarte.

Folgt mir für Updates und schreibt mir eure Wünsche, Anmerkungen und gefundene Fehler.

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Global Marijuana March auf der Bubatzkarte

Nur für kurze Zeit: Die Bubatzkarte unterstützt jetzt Marker für den Global Marijuana March. Klickt auf das leuchtende Hanfblatt, um die Anzeige zu aktivieren.

https://bubatzkarte.de/

@cannabis

bubatzkarte,
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@boredsquirrel
Es wurde zwar schon was von anderen dazu geschrieben, aber hier noch etwas zu dem Thema:
Das ist einfach als freundlicher Hinweis gedacht.
Die Menschen, die teilnehmen wollen, haben so eine weitere Möglichkeit darauf aufmerksam zu werden.
Wer kein Cannabis mag weiß jetzt wann welche Orte besser zu meiden sind.
Die Demos laufen unter dem Motto "Shops statt Cops", was sich auf die Notwendigkeit der Etablierung von Fachgeschäfte für die Eindämmung des Schwarzmarkts bezieht.

Die Polizei weiß wann und wo Demos stattfinden, die werden ja vorher angemeldet und genehmigt, für die ändert sich damit eigentlich nichts.

@cannabis

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Sind “öffentlich zugängliche Sportstätten” nur solche ohne Eintritt?

Hintergrund: es ist eine Email eines Betreibers eines Sportparks eingegangen, der die Markierung des besagten Sportparks als geschäftsschädigend betrachtet.

Bisher werden nur Sportstätten rausgefiltert, wenn sie mit access=military oder access=private markiert sind. Wenn es sich bei der Sportstätte um einen Verein handeln würde, wäre access=private passend und alles wäre gut. Aber es ist vermutlich eher von access=customers auszugehen und ich habe keine Ahnung, ob das dann als öffentlich zugänglich gilt oder nicht. Denn grundsätzlich hätte ja alle Zugang, solange nur Eintritt bezahlt wird.

Gibt es dazu rechtlich eindeutige Informationen, wie das im Sinne des Cannabisgesetzes zu interpretieren ist?

Edit: Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten. Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.

@cannabis

bubatzkarte,
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@stubenhocker
Ja, leider, deshalb suche ich ja nach klaren Informationen. Die Polizei wird es am Ende nicht interessieren, was der Betreiber des Sportparks will.
@cannabis

bubatzkarte,
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@stubenhocker
Das ist im Cannabisgesetz ja unter "Kapitel 2
Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention" zu finden.
Der Inhalt von § 5 scheint sehr deutlich auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgelegt.

@cannabis

bubatzkarte,
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@MBrandtner
Leider steht da nicht "öffentliche Sportstätten", sondern "öffentlich zugängliche Sportstätten". Ansonsten wäre die Frage einfacher.
@cannabis

bubatzkarte,
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@EyIchFragDochNur
Das werde ich dann heute mal machen, die sollten es ja wissen.

@cannabis

bubatzkarte,
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@Hanffreund
Auch eine Idee, ich werde es jetzt erst einmal direkt beim Gesundheitsministerium versuchen. 😃
@cannabis

bubatzkarte,
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@EyIchFragDochNur
Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten.
Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude
Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.
@cannabis

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Bubatzkarte Chatraum

Zur Feier von 420 Followern gibt es nun einen öffentlichen Chatraum auf der Basis von XMPP: xmpp:bubatzkarte.de@muc.kowelenz.social?join

Nachfolgend einige Infos für die Leute, die noch nie XMPP genutzt haben.
Eine Liste von öffentlichen Servern gibt es dort: https://www.freie-messenger.de/xmpp/server/
Clients dort: https://www.freie-messenger.de/xmpp/#clients

Ich selber mag auf Android und @dino auf dem Desktop.

@cannabis

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Bubatzkarte in Osmand verwenden

Wer die Bubatzkarte gerne bei der Navigation im Blick haben will, kann sie in der App Osmand als Overlay oder Underlay einblenden.
Dazu ist es notwendig, sie erst einmal als Quelle einzurichten.
Das geht besonders einfach, wenn folgender Link mit Osmand geöffnet wird:
http://osmand.net/add-tile-source?name=Bubatzkarte&min_zoom=4&max_zoom=19&url_template=https://bubatzkarte.de/tiles/radius/100/%7B0%7D/%7B1%7D/%7B2%7D.png
Wichtig ist, den Link nicht mit Osmand zu teilen, sondern ihn direkt mit Osmand zu öffnen.

Wer Android nutzt, aber Osmand nicht kennt, findet die App zum Beispiel in F-Droid: https://f-droid.org/packages/net.osmand.plus/

Wenn ihr die Option "Kartensymbole anzeigen" beim Overlay auswählt, ist die Kartenbeschriftung besser lesbar.

Edit: Falls das mit dem Link nicht klappt, gibt es immer noch die Möglichkeit, das manuell einzurichten, wie @ao dort beschrieben hat: https://queer.party/@ao/112195584089656495

@cannabis

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Bubatzkarte ist überlastet

Die ist heute leider massiv überlastet, es werden keine Abstände mehr angezeigt.

Leider ist aktuell zeitlich niemand in der Lage das zu beheben.
Morgen wird es hoffentlich wieder besser funktionieren.

@cannabis

bubatzkarte,
@bubatzkarte@kowelenz.social avatar

Die Bubatzkarte sollte jetzt wieder zuverlässiger funktionieren.

@cannabis

bubatzkarte, to random German
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Die Bubatzkarte darf, unter Angabe der Quelle, genutzt werden, um Screenshots zu machen und diese zu verbreiten. Ausgeschlossen von dieser Erlaubnis sind AfD-Anhänger.
Heute kam die erste wirre Hassmail dazu rein.

bubatzkarte,
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@Xakuterie
Klar, die Bubatzkarte ist jetzt schuld daran, dass es auf Sylt wenig Spielplätze gibt.

@cannabis

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Cannabisgesetz überarbeitet
https://www.rnd.de/politik/cannabis-gesetz-wird-entschaerft-welche-regeln-kuenftig-gelten-sollen-6C6DJIDA25BOTNMDKUKERLNEJU.html

> Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung soll weniger streng ausfallen als bisher geplant. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) einigten sich die Koalitionsfraktionen bei abschließenden Verhandlungen unter anderem darauf, die Bannzone, in der der öffentliche Konsum von Cannabis verboten bleibt, deutlich kleiner zu fassen. Künftig gilt, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei in diesem Fall eine Entfernung von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Bisher sollten generell 200 Meter gelten.

> Um einen „Fallbeileffekt“ zu verhindern, wird beim erlaubten Besitz von Cannabis zudem eine Toleranzgrenze eingeführt: Der Besitz einer Menge zwischen 25 und 30 Gramm gilt künftig als Ordnungswidrigkeit. Die Strafbarkeit setzt erst bei Mengen darüber ein. Bisher war die Strafbarkeit bereits ab 25 Gramm vorgesehen.

> Auch die Regeln für den Eigenanbau werden entschärft. So wird der erlaubte Besitz aus selbst gezogenem Cannabis von bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben. Die Strafbarkeit soll hier ab 60 Gramm greifen, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit. Im Gesetz wird zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis bezieht. Geht man davon aus, dass Cannabis bei der Trocknung etwa vier Fünftel des Gewichtes verliert, ist somit eine Ernte von bis zu 300 Gramm praktisch unschädlich. Ohne diese Änderung wäre es nach Ansicht von Experten und Expertinnen gar nicht möglich gewesen, die erlaubten drei Cannabis-Pflanzen legal abzuernten.

> Darüber hinaus sieht die Einigung vor, dass eine Expertenkommission bis 31. März 2024 einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen soll. Der bisherige Wert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig. Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden.

> Die drei Parteien einigten sich zudem darauf, das Gesetz schrittweise in Kraft zu setzen. Die Regelungen für Cannabis-Besitz und Eigenanbau bei Privatpersonen sollen zum 1. März 2024 wirksam werden. Das Inkrafttreten der Vorschriften für Anbauvereine ist erst zum 1. Juni oder 1. Juli geplant. Das wird mit den zunächst erforderlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren für diese Vereine begründet.

Die Bubatzkarte lässt sich über das Zahnrad rechts unten auf den Abstand von 100m umstellen.
https://bubatzkarte.kowelenz.social/


@cannabis

bubatzkarte,
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@elmicha
Die Karte ist sicherlich an vielen Stellen pessimistisch.
Oder auch: lieber an einem Ort nicht konsumiert, wo es erlaubt wäre, als umgekehrt.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz in der Praxis schlussendlich umgesetzt wird.

bubatzkarte,
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bubatzkarte, (edited ) to cannabis
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Vorstellung der Bubatzkarte - Abstandsregeln für die Cannabislegalisierung als Karte
https://bubatzkarte.kowelenz.social/

Hallo Threadiverse, Hallo Lemmy!

Die Bubatzkarte visualisiert die bisher bekannten Abstandsregeln eines Gesetzesentwurfs „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“. Also die Antwort auf die Frage „wie sehen 100 Meter Umkreis eigentlich aus“.

Die Visualisierung basiert auf Daten von OpenStreetMap, die von Freiwilligen erstellt werden; es können sowohl in den Daten selbst, als auch in der Interpretation derselben Fehler auftreten. Sollten Euch Fehler auffallen, könnt Ihr gerne hier schreiben, dann wird es vielleicht irgendwann korrigiert. Sollten die Fehler auf fehlende Informationen in OpenStreetMap zurückzuführen sein, könnt Ihr die Daten auch selber korrigieren.

@cannabis

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