tagesschau, German
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BVerfG-Urteil zur Strafverfolgung: Ein schales Gefühl

Das BVerfG-Urteil wirft Fragen auf: Wenn es neue Erkenntnisse gibt, sollten sie geprüft werden, meint Gigi Deppe. Wenn schwerste Straftaten nicht mehr aufgeklärt werden, obwohl es möglich wäre, ist das für viele unverständlich.

➡️ https://www.tagesschau.de/kommentar/bundesverfassungsgericht-strafverfahren-100.html?at_medium=mastodon&at_campaign=tagesschau.de

SuicideSchaf,
@SuicideSchaf@mastodon.social avatar

@tagesschau na dank AFD und Konsorten sind wir dem ganzen nicht meilenweit von den verhältnissen aus der Nazizeit entfernt wie in dem Artikel suggeriert wird

stubenhocker,

@tagesschau
"Wir bekennen uns zur Unschuldsvermutung"

Und am Ende des "Gegenarguments" heißt es:

"Warum ist es so viel wichtiger, dass der mögliche Täter darauf vertrauen kann, dass er nicht noch mal vor Gericht kommt?"

Der Terminus "mögliche Täter" vermutet suggestiv die Schuldigkeit.

Warum sollte es so viel wichtiger sein, daß ein Unschuldiger nicht auf das Urteil seines Freispruchs vertrauen kann?

Wer das will, hat auch wenig Bedenken gegen / Generalverdacht aller.

Stately_Plump,

@tagesschau
Das Gesetz war wohl auch einfach schlecht.

papageier,
@papageier@digitalcourage.social avatar

@tagesschau ne bis in idem. Das wirft keine Fragen auf. Das stand schon bei den Römern auf den zwölf Tafeln. Die Diskussion ist seit 2000 Jahren durch.

OneStepBayond,

@tagesschau Es ist ein Urteil, welches andere und mich fassungslos machen könnte. Andererseits hält es sich an Grundsätze des Rechtes. Wenn man das ändern möchte, müsste man das Grundgesetz mit der erforderlichen Mehrheit an dem anpassen, was der Gerechtigkeit noch näher kommt .

DerSchulze,
@DerSchulze@elbmatsch.de avatar

@tagesschau Schwierig. Aber wohl leider Richtig. Es würde die Büchse der Pandora öffnen. Aber eins: "Wir sind heute im Jahr 2023 doch meilenweit von solchen Verhältnissen entfernt." - Dem halte ich entgegen, das wir aktuell wieder in eine dunkle Zeit schliddern, das lasse ich so also nicht gelten.

max,

@tagesschau so meilenweit weg von einem Umrechtstaat sind wir nicht entfernt. Wenn wir aktuelle Tendenzen in Umfragen und Äußerungen in der politischen Landschaft betrachten. 1923 sah es auch nicht danach aus. Deswegen muss jederzeit dagegen angekämpft werden und dem Staat Möglichkeiten genommen werden, auch wenn sie aktuell zu nichts Schlimmen führen würden.

Rattusrattus,

@tagesschau Das ist immer eine Abwägung zwischen Rechtsfrieden und Gerechtigkeit.

Erhardsi,

@tagesschau das ist skandalös 😡

Fensterputzer,
@Fensterputzer@nrw.social avatar

@tagesschau Die Strafverfolgungsbehörde muss sicher sein das die Beweise zu einer Verurteilung führt. Sonst könnte man es ja immer wieder probieren bis es passt. Wenn einer angeklagt wird nur weil er es vermutlich war, also ein Test vor Gericht machen. Kann dieser immer wieder angeklagt werden ohne das sicher ist, es beweisen zu können. Wie soll damit die Unschuldigen fertig werden immer wieder für das selbe vor Gericht gezerrt werden? Einmal reicht. Und Mord verjährt nicht.

Sterbeprozess,
@Sterbeprozess@mastodon.social avatar

@tagesschau aufgeklärt werden dürfen sie da hat das Gericht gar keinen Riegel vorgeschoben es darf nur nicht mehr neu geurteilt werden wenn es schon ein Urteil gibt.

mina,
@mina@berlin.social avatar

@tagesschau

Ich denke, die Wiederaufnahme bei Freisprüchen öffnet eine Büchse der Pandora.

Es ist ein sehr guter Grundsatz, dass man nicht zweimal wegen des gleichen Verbrechens vor Gericht gestellt werden darf.

Auch wenn es ein natürliches Interesse an Bestrafung für Verbrechen gibt, ist, denke ich, die Frage des Rechtsfriedens schwerwiegender.

phani00,

@tagesschau

was würde passieren, wenn jetzt wer in dem vorigen verfahren irgendwo einen verfahrens-fehler finden würde?

lritter,
@lritter@mastodon.gamedev.place avatar

@tagesschau ist extrem fallabhängig.

giggls,
@giggls@karlsruhe-social.de avatar

@tagesschau Jo. Ging mir irgendwie auch so - schwer verständliches dogmatisches Urteil.

wonka,
@wonka@chaos.social avatar

@giggls @tagesschau Es geht ja auch darum, dass auch Unschuldige, die korrekterweise freigesprochen wurden, nicht aufgrund neuer "Beweise" erneut angeklagt werden können. (So etwas hätte ich mich zB bei missliebigen Beschuldigten im 3. Reich nicht gewundert.)

Chris7359,

@wonka @giggls @tagesschau
Das wäre auch sofort wieder der Fall, bekämen wir die Zustände von damals.
Egal was jetzt beschlossen wurde.
Wir haben aber 2023, mit größtenteils funktionierendem Rechtssystem. Da sollte es möglich sein, dass bei fortschrittlicheren Beweismethoden diese auch zu erneuten Anklagen führen dürfen. Mord verjährt bekanntlich nicht. Es geht nicht um den geklauten Kaugummi.

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