below, German
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@RA_Negm Kennst Du Dich mit dem EU DMA aus? Bin ich ein „Händler“ für meinen persönlichen Apple Account?

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@below Ich hatte noch keinen (streitigen) Fall damit, aber habe mich damit natürlich befasst. Bei eine Mandantin hätte man dran denken können, dass sie darunter fällt.

"Händler" kennt der Gesetzestext, glaube ich, nicht. Der zentrale Begriff ist "Unternehemr". Aber der bezieht sich eigentlich auf bestimmte, sehr große Unternehmen, so genannte "Torwächter". Und das solltest Du nun wirklich nicht sein.

Worum geht es denn konkret?

misc,
@misc@mathstodon.xyz avatar

@RA_Negm @below Es geht wohl hierum. Würde mich auch interessieren, ob ich „Händler“ werden muss. https://mastodon.social/@stroughtonsmith/112091881900132365

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@misc @below So ganz verstehe ich das jetzt nicht. Als Anbieter einer online beziehbaren App musste man doch schon immer eine ladungsfähige Anschrift angeben!? Das ergibt sich doch aus § 5 TMG!?

(Lustig: Gerade fällt mir auf, dass jedenfalls aus meiner Erinnerung alle bis auf einen Mandanten immer für andere entwickelten und nie selbst an Endkunden vertrieben.)

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@misc @below Ich habe es gerade noch einmal nachgeschaut: Anschrift oder Adresse kommt im Normtext des DMA gar nicht vor (siehe weiteren Post). Es geht da eigentlich auch um etwas anderes, nämlich um den Zugang.

Der erzählt übrigens im weiteren Verlauf ziemlichen Quatsch: Ein Postfach ("P.O. Box") wäre kaum eine Lösung, da jedenfalls in .de immer eine "ladungsfähige Anschrift" angegeeben werden muss und das ist eine, unter der man tatsächlich angetroffen wird.
Willst Du in ein Postfach ziehen?

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@misc Ah, mögloicherweise ein Missverständnis: Er erzählt vom DSA (Digital Service Act), @below vom DMA (Digiital Markets Act).

Das ist nicht dasselbe.

misc,
@misc@mathstodon.xyz avatar

@RA_Negm @below Ich glaube er meint auch DSA. Es geht um die Fragebogen, die man im AppStore-Connect beantworten muss.

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@misc @below Okay, dann mal wieder alles zurück auf 0. 🙂

Das DSA (=GdD) regelt erst einmal auch die Plattformen, nicht die Anbieter auf den Plattformen. Aber eine Verpflichtung der Plattformen ist es, Daten, auch Adressdaten, über die auf der Plattform befindlichen Anbieter zu sammeln.

Aber ich würde auch weiterhin davon ausgehen, dass wenn du überhaupt ein Produkt online anbietest, du ohnehin nach § 5 TMG ein Impressum führen musst. Insofern verstehe ich das jetzige Drama nicht.

below,
@below@mastodon.social avatar

@RA_Negm @misc Mal ernsthaft, wenn mein „Legal Adivisor“, spezialisiert auf Medienrecht, das nicht so genau weiss: Wer weiss es dann?

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@below Was weiß ich nicht?

Du musst gegenüber dem Plattformbetreiber deine Anschrift angeben, weil die dazu verpflichtet sind, das abzufragen (Know your customer).

Als Anbieter von $irgendwas musst du eine ladungsfähige Anschrift angeben. (§ 5 TMG ist übrigens nur ein Fall. Es dürfte mehrfach entsprechende Vorschriften geben. Mir fällt da ad hoc etwa §§ 5, 5a UWG ein.)

Wenn ich das "weich" formuliere, nur dann, weil ich zu faul bin, das noch einmal nachzuprüfen.

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@below Ich wundere mich auch ehrlich gesagt, mutmaßlich ist es eine Déformation professionnelle: Aber dass wenn ich auf dem Markt Produkte anbiete, ich meine Identität presgeben muss, ist doch außerhalb von Drogenhändlern und Hütchenspielern eine Selbstverständlichkeit.

Ich bin daher eher über die Fragestellung irritiert.

below,
@below@mastodon.social avatar

@RA_Negm Ab wann gilt das? Auf Podcast müsste das auch gelten, da sehe ich diese Informationen nicht

RA_Negm, (edited )
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@below Podcasts sind "klassische Medien" und utnerliegen daher Landesrecht. Für die gilt regelmäßig § 5 TMG und auch wenn dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind (hängt von der Art ein bisschen ab) § 18 MStV (= früher § 55 RfStV).

Beide verlangen die Angabe einer Anschrift.

Edit: Das gilt schon so lange, dass sich die Gesetzesbezeichnungen schon mehrfach geändert haben und ich nicht mehr aus dem Kopf weiß, seit wann es gilt.

Welcher Podcast hat das denn nicht?

hdrxs,
@hdrxs@objc.social avatar

@RA_Negm @below Ladungsfähige Adresse ist ja ok. Aber der DSA Artikel 22 will explizit eine Telefonnummer. Bisschen unklar, was die Anforderungen daran sind. Reicht ein Anrufbeantworter oder eine stumpfe Bandansage, die auf eine Mailadresse verweist? Gerade als kleinerer Anbieter ist Telefonsupport dann ja doch eher schwer zu leisten…

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar
hdrxs,
@hdrxs@objc.social avatar

@RA_Negm @below ah entschuldige. Hatte die falsche Quelle. Ist Art. 30. Da steht allerdings "where applicable". Apple macht die Telefonnummer jedoch verpflichtend.

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@hdrxs @below Hatte ich schon geahnt und drauf geantwortet. Die Angaben im DSA erfolgen gegenüber dem Plattformbetreiber. Das ist im Absatz 1 vielleicht nicht ganz deutlich (Personalpronomen unklar), aber wird im Absatz 2 klar.

Oder wie Du sagst: Du machst die Angaben gegenüber Apple und die dürften Dich kaum mit Telefonterror belegen. Sonst bist Du ein ganz großer. ;-)

below,
@below@mastodon.social avatar

@RA_Negm @hdrxs Zusammenfassend, sag mal: „As your attorney I advise you to … „?

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@below @hdrxs Das Recht zu beachten.

Was ist denn die konkrete Frage? Das Formular bei Apple auszufüllen? Ja, dazu rate ich Dir.

below,
@below@mastodon.social avatar

@RA_Negm @hdrxs Ja, das Formular. Klick ich oben oder unten :D ?

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@below @hdrxs Woher soll ich denn wissen, ob Du "Trader" bist? Also, Du bist kein "Trader" qua Geburt oder Vornamen. Das hängt ja davon ab, was Du tust.

Aber ich glaube, da gibt es noch einen Link auf den man klicken kann und dann kann man die dortigen Voraussetzungen mit seinem eigenen Zustand abgleichen.

Übrigens sieht das DSA vor, dass der Plattformbetreiber (Apple) das regelmäßig überprüft. Ich gehe mal davon aus, die werden sich "Verkaufszahlen" anschauen.

below,
@below@mastodon.social avatar

@RA_Negm @hdrxs Der Link führt ins nix …

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@below @hdrxs Oh, das ist allerdings schlecht. :-)

Schau Dir mal Art. 3 Bst f) an. (Glücklicherweise enthhalten europäische Normen immer haufenweise Definitionen.)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02022R2065-20221027#tocId6

„Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person, […] die für die Zwecke ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit entweder selbst oder durch eine andere in ihrem Namen oder Auftrag handelnde Person tätig wird;

hdrxs,
@hdrxs@objc.social avatar

@RA_Negm @below Also Apple sagt, dass sie die Nummer im App Store veröffentlichen. Ich verstehe Absatz 7 auch so, dass sie die Nummer auch veröffentlichen müssen…

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@hdrxs @below Oh, da hast Du allerdings Recht. Danke für den Hinweis. Das ist rechtlich interessant (sorry, dass das für mich spannend ist), weil eigentlich der EuGH mal im anderen, aber ähnlichen Kontext entschieden hatte, dass der Zwang zur Telefonnummer nicht angemessen ist. Ich habe das Mal herausgesucht:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-07/cp190089de.pdf

(Ist ein Klassiker)

Zwingt Apple Dich denn zu allen Angaben? Oder kannst Du die Telefonnummer weglassen, wenn du die E-Mail-Adresse angibst?

below,
@below@mastodon.social avatar

@RA_Negm @hdrxs Es freut mich, dass es für Dich spannend ist, das soll es auch sein!

RA_Negm,
@RA_Negm@mastodon.social avatar

@below @hdrxs Na, ja, mich betrifft es ja auch nicht unmittelbar. Wenn Leute deshalb ihre Apps nicht mehr verkaufen können, ist wissenschaftliches Interesse ja auch gerne mal zynisch.

Ich muss mir das nächste Woche mal anschauen, was sich die EU dabei genau gedacht hat.

Zeugs,
@Zeugs@social.cologne avatar

@below @RA_Negm bekommst du dann nicht dean deal das du die infra mitbezahlen musst und ab 1 Mio Nutzern x Euro pro Nutzer oder so zahlen musst? Dafür musst du nicht 30% an inapp käufen abdrücken oder so?
Bin aber kein Experte...

below,
@below@mastodon.social avatar

@Zeugs @RA_Negm Nein, das ist das Addendum

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