@below Podcasts sind "klassische Medien" und utnerliegen daher Landesrecht. Für die gilt regelmäßig § 5 TMG und auch wenn dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind (hängt von der Art ein bisschen ab) § 18 MStV (= früher § 55 RfStV).
Beide verlangen die Angabe einer Anschrift.
Edit: Das gilt schon so lange, dass sich die Gesetzesbezeichnungen schon mehrfach geändert haben und ich nicht mehr aus dem Kopf weiß, seit wann es gilt.