Ich bin offengelegt etwas schockiert ob dieser Aussage. Da dies wohl an einer #Schule in Deutschland war gilt die Unschuldsvermutung. Der Lehrkörper muss den Betrugsversuch nachweisen.
Davon abgesehen, ist es gar nicht so leicht, AI-generierte Texte zu erkennen, nicht einmal für professionelle Detektorenprogramne. Auf #ZDNet gab es bereits 2 Tests dieser Detektoren, hier das DeepL (und quergelesene)...