frankobert, German
@frankobert@nrw.social avatar

Kann mir jemand sagen durch welche juristischen Winkelzüge eine Blockade durch Festkleben auf der Straße strafbar ist aber eine Blockade durch Landmaschinen nicht? Die juristische Argumentation würde mich interessieren.

ScharfeZunge,

@frankobert

Interessante Einlassung vom jmd der es wissen muss

https://xn--baw-joa.social/@praesolgka/111720993076690982

muldenkind,
@muldenkind@troet.cafe avatar

@frankobert
Ich glaube das Geheimwort ist angemeldet

jbm,
@jbm@nrw.social avatar

@muldenkind @frankobert nicht nur angemeldet, sondern auch genehmigt!

wonka,
@wonka@chaos.social avatar

@jbm Verdammt nochmal NEIN, in Deutschland muss keine Demo genehmigt werden.
Allenfalls könnten Demos untersagt werden.

Grundlagen. So wichtig.

@muldenkind @frankobert

b59r,
@b59r@federation.network avatar

@jbm @muldenkind @frankobert Genau das ist das Zauberwort, 'genehmigt'. Man hätte die Genehmigung angsichts drohender Rechtsverstöße/Straftaten wie Steuerhinterziehung, Nötigung etc. nicht erteilen dürfen!

wonka,
@wonka@chaos.social avatar

@b59r Auch hier: Demonstrationen werden nicht beantragt und ggf genehmigt, sondern angezeigt und ggf untersagt. Das war in der Bundesrepublik Deutschland noch nie anders. Woher kommt dieser Unfug?

@frankobert @jbm @muldenkind

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