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Schlechte Karten für Gegner des Fingerabdrucks im Perso

"VDie Pflicht, einen Fingerabdruck für den Personalausweis abzugeben, wird vermutlich bestehen bleiben. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Laila Medina, hat in ihrem Schlussantrag die Abgabe von Fingerabdrücken für europäische Personalausweisdokumenten als zulässig bezeichnet.

Auch wenn die Stellungnahme nicht bindend ist, folgen die Richterinnen und Richter des Gerichts diesen in der Praxis meistens, weswegen die Stellungnahme als Vorentscheidung gesehen werden kann. Ein Termin für die endgültige Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
(...)
Die Bürgerrechtsorganisation @digitalcourage hält laut einer Stellungnahme den Schlussantrag der Generalanwältin für lückenhaft. Schwerpunkte der mündlichen Verhandlung seien von der Generalanwältin nicht ausreichend gewürdigt worden. Digitalcourage zeigt sich laut der Stellungnahme zuversichtlich, dass der EuGH die angegriffenen Grundrechtseinschränkungen im Urteil stärker gewichten wird.
"
via @netzpolitik_feed
https://netzpolitik.org/2023/europaeischer-gerichtshof-schlechte-karten-fuer-gegner-des-fingerabdrucks-im-perso/#netzpolitik-pw

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