malteengeler, Das Urteil ist enttäuschend, ja. Der Weg war aber bereits nach der Entscheidung des EuGH aus September 2022 (SpaceNet, Rs. 793/19) vorgezeichnet. Damals erklärte der EuGH die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zwar für EU-Rechtswidrig, stellte aber bereits klar, dass eine allgemeine und unterschiedslose VDS von IP-Adressen zur Bekämpfung von Straftaten mit EU-Recht vereinbar sein kann.
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