#AfD: CDU-Politiker Wanderwitz drängt auf schnellen AfD-Verbotsantrag
"Nach dem Münsteraner Urteil wird die Debatte um ein #Parteiverbot wieder lauter. Der ehemalige Ostbeauftragte sagt, im Osten sei die Partei nur gerichtlich zu stoppen."
Hier gibt es eine Zusammenfassung der Begründung des VGH Mannheim, warum die Stadt #Karlsruhe nicht für die Veranstaltung #Durlach leuchtet heute um 19h werben dürfen soll. Kern: Die #AxD sei nicht eingeladen worden.
Servicetröt: man darf zu Demos ohne Einladung. Mache ich eigentlich immer so. Man sollte nur die Sache unterstützen, für die demonstriert wird. Gern geschehen!
Wenn es offenbar nicht ausreicht, dass Partei gg Demokratie hetzt + vom Verfassungsschutz beobachtet wird, dann ist es m.E. höchste Zeit für #Parteiverbot.
Sonst kann AxD jedes Demokratie-Engagement öffentlicher Institutionen lahmlegen, indem sie nicht teilnimmt.
Die taz-Autorin Sabine an Orde war gegen ein Verbot der AfD, hat ihre Meinung aber geändert — nicht zuletzt aus diesen Gründen: »Die AfD ist radikaler als früher. Viel stärker. Und mit dem Rest der rechtsextremen Szene besser vernetzt. Sie ist viel gefährlicher.«
Lesenswert, weil letztlich all die vermeintlichen Argumente gegen ein Parteiverbot, ja, schon gegen ein Verbotsverfahren, entkräftet werden.
Der sächsische CDU-Politiker Marco Wanderwitz begründet seine Initiative im Bundestag für ein Verbot so: »Die AfD in den Parlamenten treibt uns jeden Tag vor sich her. Sie hat Tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die 24 Stunden am Tag vom Steuerzahler bezahlt das Internet und die Parlamente mit rechtsradikalen Inhalten fluten.«
Nachdem am Freitag in #Hamburg die Demo gegen die #AfD wegen Überfüllung abgebrochen werden musste, ist heute das gleiche in #München passiert. Und das ganz ohne Großgeräte, nur Menschen.
Werden die Sorgen dieser Menschen nun ernst genommen und ein #Parteiverbot eingeleitet?
Ziel eines #Parteiverbot|s ist nicht, demokratiefeindliche Ideologien zu zerstören. Das kann es wie ständig korrekterweise betont wird ja auch gar nicht.
Das Ziel des Verbots ist die Demokratiefeinde aus staatlichen Strukturen rauszuhalten, weil die da immensen Schaden anrichten können
Schaut nach Polen: Die Rechtsausleger von der #PiS wurden abgewählt, z.T. rechtskräftig verurteilt und klammern sich immer noch an die Macht, weil die alle Strukturen durchseucht haben. #AfDVerbotJetzt
Juristische Mittel gegen AfD: Welche Alternativen es zum Parteiverbot gibt
Politik und Gesellschaft debattieren, wie juristisch gegen die AfD vorgegangen werden könnte. Ein Parteiverbot wäre die radikalste, aber nicht die einzige Möglichkeit. Das Bundesverfassungsgericht wäre fast immer beteiligt.
Freue mich über viele Zusagen zur Demonstration am Sonntag, 21.01.2024, 15 Uhr auf dem Marktplatz Stuttgart!
Nehme im Umfeld immer mehr Menschen wahr, die sagen: Liebe Parlamente, wir sind Euch nicht böse, falls ein AfD-#Parteiverbot scheitert. Wir sind Euch böse, falls Ihr es nicht probiert.
Möchte die Rede schreiben & bin, klar, an Euren Gedanken dazu interessiert. 🤔✍️🇩🇪🇪🇺
Die Jüdische Studierenden-Union Württemberg (#JSUW) ruft am Sonntag, 21.01.24 - dem Tag der Migrantinnen & Geflüchteten - um 15 Uhr auf den #Marktplatz in #Stuttgart zur #Demonstration gegen #Faschismus und #Deportationen. Auch ich werde sprechen & wir hoffen auf die Teilnahme möglichst vieler Demokratinnen & Demokraten aller Religionen, Weltanschauungen und Herkünfte! 2024 wird ein #Schicksalsjahr! Sehen wir uns?
Neben dem #Parteiverbot gibt es noch ein weiteres Instrument in unserem Rechtssystem, mit dem die Demokratie vor Unterhöhlungen geschützt werden kann: der #Grundrechtentzug für einzelne Personen, die für das demokratische Gemeinwesen gefährlich sind. Dabei geht es um Themen wie das Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden, sich bei Wahlen aufstellen zu lassen usw. Genau so ein Grundrechtentzug wird aktuell in einer NGO-Kampagne gegen Björn Höcke gefordert. Die Kampagne ist nicht mehr so weit von der 1-Mio-Zeichner-Grenze entfernt und sorgt deshalb mittlerweile für rege Diskussionen rund um das Thema. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/petition-fuer-entzug-von-hoeckes-grundrechten-gestartet,TyQcmsY
Wie wir bereits im letzten Sommer analysierten, könnte die AfD aufgrund ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß Artikel 21 #Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.
Das ist das Ergebnis der Analyse, die Programmatik und Äußerungen von Führungspersonen und Mandatsträger*innen untersucht und anhand des rechtlichen Maßstabs für ein Parteiverbot bewertet hat.
Die Veröffentlichungen des Recherchenetzwerkes correctiv über die Treffen der AfD mit Rechtsextremisten zeigen erneut, dass die nationalen und internationalen Netzwerke rechtextremer Kräfte brandgefährlich sind. Sie gefährden unsere Demokratie und das Wohl aller Menschen in Deutschland. 1/4
@eskensaskia@andrej ich würde sagen, die #fckafd hat sich jetzt ausreichend oft als Faschopartei 'geoutet'. Das #parteiverbot ist also überfällig. Wieso tanzt ihr rum wie auf heißen Kohlen? Die sitzen bereits im Bundestag, in den Landtagen & stellen Bürgermeister.
Was soll noch passieren? Sollen sie KZs bauen? Oder anfangen, zum 'aussortieren unwerten Lebens' aufzurufen?
Reicht es nicht, dass sie Menschen deportieren wollen?
Echt ey, dieses 'aber wir müssen ihre Sorgen verstehen' Geseiere
Ein Passus im #grundgesetz könnte alles verändern. Artikel 18 besagt: Wer #grundrechte zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht, darf sich nicht mehr auf sie berufen.
Genau das fordert Indra Ghosh mit seiner #petition.
Eine sogenannte Grundrechtsverwirkung ist niedrigschwelliger als das ebenfalls diskutierte #parteiverbot – also realistischer. Unterzeichne die WeAct-Petition, damit dieser Vorschlag nicht verpufft.
@kkarhan@redcat und bezüglich #Parteiverbot einer #Nazipartei in #Nazideutschland, weise ich seit geraumer #Zeit darauf hin, wie unrealistisch das ist, mit einer wahlberechtigten Bevölkerung, die offensichtlich keinen aktiven Zugang zum eigenen Gehirn hat.
@verfassungsblog Seit dem zitierten Sachstand des wissenschaftlichen Diensts hat das #BVerfG aber den dortigen Aussagen zu Teilverboten die Grundlage entzogen, indem es einen #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei #Parteiverboten explizit verneint hat. Abgesehn von diversen praktischen Schwierigkeiten schließen die Ausführungen bei Rn. 599 ff. im 2. NPD-Verbotsverfahren eine Anwendbarkeit von § 46 Abs. 2 #BVerfGG meines Erachtens aus; die Regelung in Art. 21 Abs. 2 GG ist abschließend. #AfDVerbot